Interview Oliver Hunziker
«Teilzeitarbeit ist ein Riesenthema»
Geht es nach Oliver Hunziker sind Zahlväter ein Auslaufmodell: Nach einer Trennung sollen beide Eltern ihre Kinder betreuen können. Das Schlagwort: alternierende Obhut.
wir eltern: Herr Hunziker, Sie waren die letzten drei Jahre…
Oliver Hunziker: (unterbricht) Es war viel länger. Wir haben uns schon 1996 das erste Mal eingemischt und das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall gefordert. Die letzten Jahre waren der Höhepunkt.
Sie waren einer der einflussreichsten Lobbyisten für Elternanliegen im Bundeshaus.
Ich setzte mich dafür ein, dass beide Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung elterliche Verantwortung übernehmen können. Das ist ein polarisierendes Thema.
Nun ist diese intensive Phase vorbei: Die Revisionen von Sorgerecht und Unterhaltsrecht sind abgeschlossen. Hat sich für Sie schon ein neues Kampffeld eröffnet?
Das grosse neue Thema ist für uns die Doppelresidenz oder die alternierende Obhut, wie sie nun in der Schweiz genannt wird. Das eigentliche Ziel des gemeinsamen Sorgerechts ist, weiterhin in der elterlichen Verantwortung zu bleiben. Das bedeutet, dass sich Väter nach der Trennung auch an der Obhut beteiligen. Das geteilte Sorgerecht ist die zwingende Voraussetzung für alternierende Obhut.
Immerhin ist der Begriff alternierende Obhut nun explizit im Gesetz erwähnt mit der Aufforderung, die Umsetzung dieses Modells bei jeder Trennung zu prüfen.
Behörden in der Schweiz sind immer noch der Meinung, alternierende Obhut funktioniere nicht. Das Modell sei zu kompliziert oder nicht gut für die Kinder. Da braucht es Aufklärungsarbeit und eine gesellschaftliche Veränderung. Auch beim Sorgerecht trafen wir anfangs auf massive Ablehnung. Diese wandelte sich mit der Zeit in ein Verständnis für das Anliegen bis zur Haltung: Das ist doch ganz normal.
Wie sieht die ideale alternierende Obhut aus?
Wenn sich Eltern die Verantwortung – also Zahlungen und Obhut – 50:50 teilen würden, wäre das die ultimative Lösung. Ursprünglich schlugen wir vor, dass man dieses Modell durchsetzen sollte, wenn sich die Eltern nicht einigen.
Das wäre aber eine Drohkulisse.
Ja, das sehe ich auch ein. Wir brauchen auch keine Drohkulisse, sondern müssen Richtern und Fachstellen klarmachen, dass sie mit diesen Vorschlägen kommen. Anstatt nach einer Trennung mit Anwälten aufeinanderloszugehen, sollten die Eltern dabei unterstützt werden, eine Lösung für die Aufteilung der Obhut und der Verantwortung zu finden.
Heute leben offenbar in der Schweiz erst etwa fünf Prozent in solchen Modellen.
Das stimmt nicht. Die Wissenschaft spricht von einer alternierenden Obhut, wenn der zweite Elternteil die Kinder mindestens 33 Prozent der Zeit betreut. Das erreicht jeder Vater, der die Kinder mehr als zwei Wochenenden im Monat hat. Ab diesem Moment fühlen sich Väter als Betreuer und sehen die Kinder nicht bloss als Besucher. Das braucht auch Infrastruktur: Väter können nicht mehr mit dem Campingbett in der Stube operieren. Die Kinder wohnen an zwei Orten. Hier ein bisschen mehr, dort ein bisschen weniger. Das ist das, was man der Öffentlichkeit klarmachen muss.
Was sind die Eckpfeiler, damit das Modell gelingen kann?
Erstens dürfen die Eltern nicht zu weit weg voneinander wohnen.
In der gleichen Gemeinde, zum Beispiel.
Sie sollen nicht weiter voneinander wohnen, als das Kind selbst überwinden kann. Diese Distanz wird grösser, je älter das Kind ist. Zweitens muss von beiden Elternteilen eine Beziehung bestehen zum Kind. Wer das zu wenig hat, strebt allerdings in der Regel auch nicht dieses Modell an. Denn es ist ja nicht so, dass man sich ein Vergnügen holt. Obhut bedeutet Arbeit. Das wissen die, die dafür kämpfen. Drittens sollte eine gewisse Flexibilität am Arbeitsplatz gegeben sein. Wer Schicht arbeitet und um fünf Uhr früh anfangen muss, wird es schwerer haben. Und der Rest … Ich glaube, eine gewisse Einigung unter den Eltern entsteht von selbst. Beide merken, dass das Modell auch eine Entlastung bedeutet.
Und wenn es keine Einigung gibt?
Man muss nicht zwingend Kontakt haben. Es gibt auch Eltern, die sich nicht begegnen, weil das Kind via Schule wechselt. Dann braucht es zwischen den Eltern bloss Absprachen technischer Art. Das Kind kann damit umgehen, wenn es in zwei Systemen mit unterschiedlichen Regeln lebt.
Soll auch ein Vater das Modell der alternierenden Obhut erwirken können, der sein Kind an den ihm zugeteilten Tagen bis zum Abend in der Kita betreuen lässt, während die Mutter Betreuungskapazitäten hätte?
Grundsätzlich ja. Es kommt auf die Zeitachse an. Im Moment der Trennung ist die Situation vielleicht so: Er arbeitet viel, sie wenig. Natürlich macht es emotional und finanziell keinen Sinn, dass man ihm das Kind zwei Tage gibt, er es in die Kita bringt und sie zu Hause sitzt. Es könnte aber sinnvoll sein, sich zum Ziel zu setzen, dass sie zwei Tage mehr arbeitet und er reduzieren kann. Er kann aber erst reduzieren, wenn sie mehr verdient, weil er erst dann seine Alimente reduzieren kann. Und sie kann erst arbeiten, wenn das Kind betreut ist. Deshalb arbeiten wir darauf hin, dass man solche Vereinbarungen so schreibt, dass sie einen Weg und ein Ziel beinhalten.
Ihre Lobbyarbeit findet nun nicht mehr im Bundeshaus statt.
Bei anderen Themen schon: Teilzeitarbeit bei Männern ist ein Riesenthema im Zusammenhang mit alternierender Obhut. Wir befassen uns auch intensiv mit den verschiedenen Vorstössen zum Elternurlaub. Wenn Väter ernsthaft Elternurlaub beziehen können, werden viel mehr Väter von Anfang an auch Anspruch erheben auf ihre Vaterschaft.
Wie sieht der ideale Vaterschaftsurlaub aus?
Gemeinsam mit der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen stehen wir hinter dem Modell einer Elternzeit. Dort reden wir von 24 Wochen für beide, wovon 14 Wochen Mutterschaftsurlaub sind. Vom Rest gibt es einen Teil, der nur für den Vater ist. Wenn er ihn nicht bezieht, verfällt er. Und es gibt einen Teil, den die Eltern frei aufteilen können. Toll wäre, wenn man die Elternzeit nicht am Stück nehmen müsste. Wenn Männer also beispielsweise einen Teil der Elternzeit so einsetzen könnten, dass sie 80 Prozent arbeiten, aber 100 Prozent Lohn bekommen. So kommen die Eltern wirklich in ein gemeinsames Betreuen hinein.
Die zwei Wochen Urlaub, die im Bundeshaus diskutiert werden, verfehlen dieses Ziel.
Urlaub ist ohnehin ein ungeschickter Begriff. Es geht um alles andere als um Ferien. Es geht um Zeit als Eltern. Also Elternzeit.
Das Sorgerecht fängt gesellschaftliche Realitäten auf, werden doch unverheiratete Paare und ihre Kinder gleich behandelt wie verheiratete. Erfüllt das neue Unterhaltsrecht ebenfalls moderne Ansprüche?
Nein. Es löst die Probleme nicht, es drohen sogar Verschlechterungen. Ein Beispiel: Neu ist das Kind Gläubiger, nicht mehr die Mutter. Was aber passiert, wenn Alimentenbevorschussungen laufen und das Kind volljährig wird? Kann es sein, dass das Kind belangt wird?
Sie hatten sich überlegt, das Referendum zu ergreifen.
Was im Gesetz steht, ist ausreichend. Deshalb sehen wir auch vom Referendum ab. Was nicht im Gesetz steht, ist allerdings ein Problem. Für die Paare, die es darauf anlegen zu streiten, fehlen im Gesetz griffige Hebel dagegen.
Ein Beispiel?
Sie hat die Kinder, sie weigert sich zu arbeiten. Man kann bei ihr keinen Druck aufsetzen, denn man darf dort, wo die Kinder sind, den Geldhahn nicht zudrehen. Sie bekommt das Geld – jahrelang, wenn die Kinder noch klein sind. Ob von ihm, der Alimentenbevorschussungsstelle oder vom Sozialamt. Kann der Vater aufgrund niederen Einkommens den sogenannten gebührenden Unterhalt nicht bezahlen, schiesst der Staat die fehlenden Alimente vor. Der Vater geht derweil finanziell kaputt: Er lebt am Existenzminimum und hat keine Aussichten auf eine Besserung der Situation. Denn: Kommt er zu Geld, kann der Staat die Beträge der letzten fünf Jahre zurückfordern.
Bislang waren es die Frauen, die aufs Sozialamt mussten.
Plakativ gesagt hat man das Problem einfach verlagert. Ich hoffe jetzt, dass viele den Antrag auf alternierende Obhut stellen.
Das entschärft die Situation: Beide müssen betreuen und arbeiten.
Theoretisch, ja. Die Höhe der Alimente bleibt der heikle Punkt. Wenn der Mann sagt, er wolle betreuen, dann finden das alle toll. Wenn er sagt, er wolle dafür weniger bezahlen, ist es weniger toll. Ich finde: Wenn die Betreuung aufgeteilt ist, sollte die Finanzierung der Betreuung auch aufgeteilt sein.
Für viele jüngere Paare ist es wohl selbstverständlich, dass beide zumindest Teilzeit arbeiten.
Die Hoffnung ist, dass Paare, die schon so in die Elternschaft hineingehen, auch bei einer Trennung zeitgemässe Lösungen finden.
Oliver Hunziker (1965) präsidiert den VeV Schweiz (Verein für elterliche Verantwortung) sowie die Dachorganisation GeCoBi (Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft). Die Organisationen setzen sich dafür ein, dass auch Kinder, deren Eltern als Paar auseinandergehen, beide Eltern behalten können. Zentral bei diesem Ziel ist es, dass Väter nicht bloss zahlen müssen, sondern eine Beziehung mit dem Kind leben können. Im Modell der alternierenden Obhut betreuen beide Eltern das Kind zu je mindestens 33 Prozent.