Ein gutes Gehör ist wichtig für die Sprachentwicklung.
Obwohl angeborene Hörstörungen selten sind, empfehlen Fachleute ein Hörscreening bei allen Neugeborenen.
Es tut nicht weh, kostet nicht viel und dient der Früherkennung. Wenn ein Baby zur Welt kommt, steht für die Eltern zunächst im Vordergrund, dass es gesund und munter ist. Ob es gut hört, ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Thema. Doch tatsächlich spielt ein funktionierendes Gehör schon von Geburt an eine wichtige Rolle: Gerade die ersten drei Lebensjahre sind eine prägende Zeitspanne für die sprachliche und intellektuelle Entwicklung.
«Voraussetzung dafür ist, dass das Kind die verschiedenen Laute, Rhythmen und Tonfolgen seiner Muttersprache ausreichend hören und verstehen kann», sagt Peter Oppermann, leitender Arzt für Kinderaudiologie am Kantonsspital Luzern. «Für ein Kind mit einer sprachrelevanten Hörstörung ist es jedoch so, als ob es eine Fremdsprache mit zugehaltenen Ohren lernen müsste.»
Kinder mit einer angeborenen Hörschädigung fallen häufig erst mit etwa drei Jahren auf, weil sich ihre Sprache nicht altersgerecht entwickelt. So ist es entscheidend, eventuelle Hörstörungen möglichst früh zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Gemessen werden die sogenannten otoakustischen Emissionen – eine Untersuchung, die für das Kind schmerzlos ist und wenige Minuten dauert: Dem Kind wird ein kleiner Stöpsel ins Ohr gesteckt, mit dem ein Klicken von etwa 80 Dezibel im Gehörgang ausgelöst wird. Dieses Geräusch bringt die Sinneszellen im Innenohr zum Schwingen, was von einem Mikrofon im Stöpsel registriert wird.
Etwa 2 von 1000 haben eine Hörstörung
Damit kann ermittelt werden, ob die Innenohrzellen normal auf das Geräusch reagieren. Ist dies bei mindestens einem Ohr der Fall, gilt der Test als bestanden. Falls nicht, gibt es tags darauf einen zweiten Test. Aber selbst wenn dieser ebenfalls negativ ausfällt, ist nicht sicher erwiesen, dass das Baby eine Hörstörung hat. Empfohlen wird dann, das Kind innerhalb der ersten paar Monate weiter zu untersuchen.
Zum Glück erweist sich jedoch bei den meisten untersuchten Babys das Gehör als normal. Eine angeborene Hörstörung tritt nur etwa bei 1 bis 2 von 1000 Neugeborenen auf. «Dennoch ist es wichtig, bei allen Säuglingen ein Hörscreening durchzuführen, da es nicht ausreicht, nur die Reaktionen des Babys auf Alltagsgeräusche zu beobachten, da diese oft lauter sind als gesprochene Sprache», betont Peter Oppermann.
Wird tatsächlich eine Hörstörung festgestellt, können schon frühzeitig unterstützende Massnahmen eingeleitet werden – bei einer Schwerhörigkeit beispielsweise mit einem Hörgerät, bei einer Gehörlosigkeit mit einem Cochlea-Implantat, einem künstlichen Hörsystem fürs Innenohr. Seit das Hörscreening in der Schweiz vor zehn Jahren eingeführt wurde, gehört es in immer mehr Geburtsabteilungen zu den Standarduntersuchungen für alle Neugeborenen.
Frühgeburt ist ein Risikofaktor
Früher wurde es nur bei Kindern mit bestimmten Risikofaktoren für eine Hörschädigung durchgeführt. Dazu gehören Frühgeburt, niedriges Geburtsgewicht, Gelbsucht, eine Infektion mit Toxoplasmose, Röteln während der Schwangerschaft oder bekannte angeborene Hörstörungen in der Familie. Die Kosten für den Test werden von der Krankenkasse nicht übernommen, sie sind jedoch mit 20 bis 30 Franken so tief, dass sich der Einsatz für die Eltern angesichts möglicher Folgen lohnt.
NEUGEBORENEN-SCREENINGS
Nach der Geburt eines Kindes wird dieses vom Arzt oder der Hebamme auf seinen Gesundheitszustand hin untersucht. Daneben werden standardisierte Screenings durchgeführt, die darauf abzielen, bestimmten Erkrankungen auf die Spur zu kommen, um frühzeitig eine Therapie zu ermöglichen und Fehlentwicklungen sowie Spätschaden zu verhindern. Als landesweit übliches Neugeborenen-Screening gilt seit mehreren Jahrzehnten der Guthrie-Test. Dazu werden dem Säugling in den ersten Lebenstagen einige Blutstropfen aus der Ferse entnommen, die in einem spezialisierten Labor auf verschiedene angeborene Stoffwechselstörungen wie Phenylketonurie oder Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) untersucht werden. Ebenfalls empfohlen und von der Grundversicherung bezahlt ist eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte, mit welcher eine Reifungsstörung (Dysplasie) der Hüfte frühzeitig festgestellt werden kann. Zum Standardangebot von Spitälern gehört häufig auch das Hörscreening.