Monatsgespräch
3000 Trauungen: Was ein Standesbeamter so erlebt
Roland Peterhans registriert Geburten, Todesfälle und Scheidungen – und er liebt es, Paare zu trauen. Als Zivilstandsbeamter in der Stadt Zürich ist er manchmal so etwas wie der Hahn im Korb.
zvg
Roland Peterhans (55) ist Teamleiter des Zivilstandsamtes Zürich. Zusammen mit 40 Mitarbeitenden verantwortet er unter anderem die Registrierung von 2200 Eheschliessungen, 7000 Geburten, 4500 Sterbefällen und 1500 Vaterschafts anerkennungen. Insgesamt werden in Zürich pro Jahr 55 000 zivilstandsamtliche Dokumente ausgestellt. Roland Peterhans traute in seiner Berufslaufbahn bisher rund 3000 Paare.
«wir eltern»: Herr Peterhans, Sie trauen tagein tagaus Menschen – ist das nicht furchtbar langweilig?
Roland Peterhans: Überhaupt nicht! Jedes Brautpaar ist anders, da gibt es keine Routine oder Abstumpfung. Wäre es eintönig, wäre ich nicht mehr hier. Die Zeremonien selber nehmen zudem höchstens einen Zehntel meiner Arbeit in Anspruch. Umfassender sind die Ehevorbereitungsverfahren. Da müssen Formulare ausgefüllt und die Ehefähigkeit festgestellt werden. Bei einem Schweizer Paar dauert das eine halbe Stunde, bei einem ausländischen Paar unter Umständen zwei Jahre...
So lange? Das erschreckt jetzt aber junge Heiratswillige aus Deutschland oder Frankreich...
Für Paare aus dem EU-Raum sind die Hürden nicht allzu hoch. Sehr lange hingegen dauert es manchmal bei Menschen aus Asien oder Afrika. Da müssen die Dokumente im Herkunftsland auf ihre Echtheit überprüft werden.
In Filmen macht die Braut oder der Bräutigam manchmal vor dem Traualtar auf dem Absatz kehrt. Erlebten Sie auch schon einen solchen Super-GAU bei einer Trauung?
Ganz so filmreif geht es bei uns nicht zu und her. Aber manchmal erhalten wir einen Tag vor der Trauung einen Anruf, das Vorhaben sei abgeblasen. Nach den Gründen fragen wir nicht.
So richtige Desaster gab es nie?
Einmal sagte eine Frau im Trauzimmer auf die entscheidende Frage hin «Nein» – sie wollte einen Scherz machen. Der Schuss ging aber nach hinten los, denn die erste Antwort gilt. So steht es im Gesetz. Kommt ein «Nein», ist die Trauzeremonie beendet. Scherz hin oder her. Das Paar musste unverrichteter Dinge abziehen.
Da versteht das Zivilstandsamt keinen Spass...
Heiraten soll eine seriöse Sache sein. Meiner Meinung nach kann ein Paar an seiner Hochzeit so viel lachen und scherzen, wie es will. Aber im Moment der Einverständniserklärung soll es dem Anlass die Bedeutung geben, die er verdient. Da haben keine Scherze Platz.
Auf die Frage, ob man den Partner heiraten möchte, darf übrigens auch kein genuscheltes, schwer verständliches «Ja» folgen, dieses muss klar und deutlich sein. Da musste ich auch schon Heiratswillige bitten, sich zu wiederholen.
Und das oben erwähnte Paar konnte nicht mehr heiraten?
Doch, natürlich. Kurz darauf erhielt es erneut einen Termin.
Sind Ihnen oder dem Brautpaar auch schon Peinlichkeiten während der Feier passiert?
Was ich nicht vergesse, ist jener Samstagmorgen, als mich eine ganze Hochzeitsgesellschaft ratlos anguckte. Bis ich realisierte, dass ich italienisch statt spanisch sprach. Wir führten damals noch Trauungen in Italienisch, Spanisch und Französisch durch – heute nur noch in Deutsch und Englisch. Für alle anderen Sprachen braucht es einen Dolmetscher.
Das ist doch ein sympathischer Fauxpas...
...sympathisch wirkte ich sicher auch auf jene Gesellschaft, die mich um 9 Uhr morgens drängte, mit ihnen Sliwowitz, ein osteuropäischer Pflaumenschnaps, zu trinken. Irgendwie überstand ich die elf weiteren Trauungen an diesem Morgen trotzdem.
Weitere Peinlichkeiten?
Wenn ich das Brautpaar nach Hause schicken muss, weil es seine Personalausweise vergessen hat, fördert dies die Stimmung nicht gerade. Ich darf aber niemanden trauen, von dem ich letztendlich nicht weiss, ob es sich wirklich um die angemeldete Person handelt.
Heute wird oft erst geheiratet, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Spricht etwas dagegen?
Überhaupt nicht. Die Stigmatisierung, dass eine Frau heiraten muss, bevor sie schwanger wird, gibt es schon lange nicht mehr – schwangere Bräute sind das Normalste der Welt.
Müssen Väter eigentlich zwingend eine Vaterschaftsanerkennung machen, wenn das Paar nicht verheiratet ist?
Falls die Eltern noch vor der Geburt des Kindes heiraten, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Ansonsten muss der Vater tatsächlich die Vaterschaft anerkennen. Dabei erlebe ich übrigens immer wieder sehr positive Emotionen. Die allermeisten Eltern freuen sich riesig auf das gemeinsame Kind. «Väter wider Willen», die von der Kinderschutzbehörde zur Anerkennung verdonnert werden, sind rar.
Mit dem neuen Namensrecht wurde die Möglichkeit, Doppelnamen wie Meier Müller oder Müller-Meier zu tragen, abgeschafft. Was halten Sie davon?
Das bedaure ich sehr! Man kann mit dem Doppelnamen nicht mehr manifestieren, dass man zusammengehört. Auch heute übernehmen übrigens noch immer 72 Prozent der Frauen den Nachnamen des Mannes. Das finde ich unverständlich. Es gibt doch keinen Grund, wegen einer Heirat den Namen zu ändern! Persönlich verstehe ich nicht, wie man 30 Jahre lang einen Namen und damit eine Identität tragen kann, um diesen von einem Tag auf den andern aufzugeben.
Das Zivilstandsamt ist auch für die Eintragung der Vornamen zuständig. Intervenieren Sie bei aussergewöhnlichen Namenswünschen?
Anders als in den Medien kolportiert, gibt es das selten. Von 7000 Vornamen müssen wir einen bis zwei pro Jahr verweigern, etwa dann, wenn die Interessen des Kindes verletzt werden. Man darf seinem Kind keinen Gegenstandsnamen geben und sein Mädchen beispielsweise nicht Roland taufen. «Andrea» für einen Buben hingegen gilt heute als normaler italienischer Name.
Sie wirken zwar keineswegs so – aber unter der Berufsgattung «Zivilstandsbeamter» stellt man sich zuweilen etwas spröde und graugewandete Herren vor...
...Herren? Ich bin als Zivilstandsbeamter fast schon ein Exot – 90 Prozent sind Frauen! Wenn heute ein Mann in Pension geht, folgt eine Frau. Auf Stellenausschreibungen hin melden sich fast nur Frauen.
Ach ja? Weshalb ist das so?
Das Thema Heirat ist wohl eher weiblich besetzt – es sind die Frauen, die heiraten wollen, die Männer sind meist zurückhaltender.
Es sind doch die Männer, die den Heiratsantrag machen...
...Weil sie von den Frauen dazu gedrängt werden!
War es bei Ihnen umgekehrt? Hat Ihre Frau Ihnen den Heiratsantrag gemacht?
Nein! Da habe ich mich angepasst. Ich fuhr am Tag des Antrages auf den Campingplatz, auf welchem ihre Eltern Ferien machten und fragte diese, ob ich ihre Tochter heiraten darf. Sie waren zunächst etwas verdutzt, freuten sich dann aber.
Einen Verlobungsring überreichten Sie Ihrer Frau dann aber schon, oder?
Statt eines Rings schenkte ich ihr einen wunderschönen Armreif, der meiner Mutter gehörte. Sie trug diesen seit Jahren nicht mehr. Ein Verlobungsring wäre mir zu konservativ gewesen.
Und geheiratet haben Sie auf dem Zivilstandsamt in Zürich?
Ja. Ich habe meine Frau im Stadthaus kennengelernt, also am Arbeitsplatz – dort, wo viele Menschen ihre Partner kennenlernen. Wir liessen uns zwar vor zwei Jahren in Frieden wieder scheiden, weil wir beide fanden, dass wir nicht bis 80 eine Ehe führen wollen, die nicht mehr stimmt. Was jedoch nicht heisst, dass ich jemandem abraten würde zu heiraten, denn ich schaue auf schöne Ehejahre zurück!
Nochmals zurück zu Ihren Kernauf gaben: Als Zivilstandsbeamter sind Sie unter anderem verpflichtet, Scheinehen zu verhindern. Wie unterscheiden Sie eigentlich zwischen einer Ehe aus Liebe und einer Scheinehe?
Auf einer Indizienliste sind «Verdachtskriterien» festgehalten. Merken wir, dass die Leute beim Ausfüllen der Formulare am Schalter gegenseitig kaum ihre Namen kennen oder keine gemeinsame Sprache sprechen, ist das seltsam. Oder wenn der Mann beispielsweise ein abgewiesener Asylbewerber ist und die Schweiz in zwei Wochen verlassen müsste, stellt sich schon die Frage, warum das Paar nicht schon früher geheiratet hat.
Dann müssen Sie manchmal Polizist spielen?
Persönlich finde ich das eine schwierige Geschichte. Als wir vor zehn Jahren dazu verpflichtet wurden, als Zivilstandsbeamte diese Kontrollfunktion zu übernehmen, wehrten wir uns dagegen. Wir sind schlussendlich nicht in der Lage, eine Scheinehe zu erkennen, bevor diese geschlossen ist. Ob bei einer Ehe Liebe im Spiel ist oder nicht, spielt grundsätzlich keine Rolle. Im Gesetz steht nirgends, dass Liebe die Voraussetzung für eine Heirat ist.
Sie müssen einem Paar beweisen können, dass es im Begriff ist, «scheinzuheiraten»?
Ich kann nicht einfach aufgrund der Tatsache, dass er ihren Geburtstag nicht kennt, eine Ehe verweigern. Ich finde es zwar wunderbar, wenn ein Paar zu uns an den Schalter kommt und sich küsst. Aber wenn ein Paar sich nicht küsst, heisst das noch lange nicht, dass es sich nicht liebt! Es gibt Kulturen, da sind Berührungen in der Öffentlichkeit tabu. Wir dürfen anderen unsere Werte nicht überstülpen.
Sie haben schon öffentlich Kritik geäussert an der Regelung für Homosexuelle, sich partnerschaftlich eintragen lassen zu können. Weshalb?
Das klingt ja, als wäre ich homophob! Die Eintragung der Partnerschaft für Schwule und Lesben ist meiner Ansicht nach einfach ein etwas hilfloses Kon strukt. Ich bin der Meinung, dass Mann und Mann, Frau und Frau genauso heiraten können sollen wie Mann und Frau. Mit allen Rechten und Pflichten. Eine Ehe für alle also. Deutschland hat die gleichgeschlechtliche Ehe, Österreich wird sie ab 2019 einführen, viele europäische Länder kennen die Ehe für alle. Nur in der Schweiz dauert halt alles etwas länger.
Sie begegnen täglich Menschen in existenziellen Lebenslagen. Müssen Sie manchmal auch ein bisschen Psychologe sein?
Ich bin weder Mediator noch Psychologe, muss aber schon Feingefühl haben, wenn die Menschen zu mir an den Schalter kommen. Besonders schmerzlich ist es, wenn wir Meldungen von Totgeburten erhalten.
Weshalb?
Ein tot geborenes Kind dürfen wir nur eintragen, wenn die Mutter mindestens in der 22. Woche schwanger oder der Fötus 500 Gramm schwer war. Das ist gesetzlich geregelt. Wir hatten einen tragischen Fall einer Zwillingsgeburt in der 21. Woche. Das eine der beiden Kinder lebte, das andere war totgeboren und wog weniger als 500 Gramm. Es war sehr bedrückend, den Eltern zu erklären, dass wir es nicht ins Register eintragen dürfen. Damit existiert das Kind offiziell nicht für die Nachwelt.
Trotz diesen schwierigen Momenten – Sie sind seit 22 Jahren Zivilstandsbeamter – doch ein Traumberuf?
Ja!
Das klingt nun doch fast wie ein «Ja» vor dem Traualtar...
Das haben Sie richtig verstanden. Der Grund dafür ist, dass ich es liebe, unterschiedlichsten Menschen zu begegnen, am Schalter nie zu wissen, was auf mich zukommt. Aber mich interessieren auch die juristischen Aspekte. Wo sonst kann ich mich in spanisches, bengalisches oder eritreisches Recht reinknien?
Dann bleiben Sie dem Zürcher Zivilstandsamt bis zur Pensionierung treu?
Wir Zivilstandsbeamte sind – wie viele Beamte – Menschen, die Bestehendes bewahren wollen. Es gäbe nur einen triftigen Grund, den Job zu wechseln: die Liebe. Treffe ich morgen meine Traumfrau im Ausland, würde ich gehen.