4 Jahre und wenige Tage alt sind die jüngsten Kinder, die 2023 ab 14. August in die obligatorische Schulzeit starten.
Schulstart
21 Fakten zur Einschulung
Verstohlen wischen sich manche Eltern die Tränen weg, wenn sie ihr Kind erstmals im Kindergartenkreis oder im Schulzimmer sitzen sehen. Gegen Gefühle zum Schulstart ist nichts einzuwenden. Hier zum Ausgleich aber ein paar ganz nüchterne Fakten.
Mit Nuggi in den Kindergarten? Das ist unerwünscht. Erwartet wird, dass sich das Kind den ganzen Vormittag von seiner Bezugsperson trennen kann und sich ohne diese in der Gruppe wohlfühlt.
Fünf bis zehn Minuten am Stück sollen Kindergartenkinder stillsitzen, zuhören oder zuschauen können.
Bis in die 1980er-Jahre war schulreif, wer mit der linken Hand über den Kopf das rechte Ohr erreichen konnte.
Mit vier Jahren ist noch nicht jedes Kind trocken. Doch «kindergartenfähig» bedeutet: Das Kind braucht tagsüber keine Windeln und kann selbstständig zur Toilette gehen.
Manche Menschen erinnern sich ein Lebenlang, welche Kleider sie am ersten Schultag getragen haben. Ein Beispiel? Gelbes T-Shirt, grüner Jupe mit farbigen Punkten, gelbe Kniesocken.
Mit vier Jahren schlafen Kinder nachts durchschnittlich etwas mehr als 11,5 Stunden. Sind sie morgens um 7 Uhr wach, sollten sie um 19.30 Uhr einschlummern. Manche Vierjährige schlafen aber nur gut 9 Stunden, Schlafmützen dafür deutlich mehr als 12,5 Stunden. Mit sechs Jahren ist der Schlafbedarf auf unter 11 Stunden gesunken.
Die meisten Kantone haben in den vergangenen Jahren den Stichtag für das Eintrittsalter in den Kindergarten stufenweise auf den 31. Juli verschoben. Damit ist das Durchschnittsalter der Kinder an ihrem ersten Kindergartentag um drei Monate gesunken.
Einige Kantone in der Ost- und Zentralschweiz haben die tiefere Altersgrenze für die Einschulung in den letzten Jahren wieder rückgängig gemacht. In Nidwalden etwa ist der Stichtag der 1. März. Der Grund: Jüngere Kinder brauchen mehr Hilfe und Unterstützung. Das überfordert auch die Lehrpersonen.
In einigen wenigen deutschsprachigen Kantonen ist der Besuch des Kindergartens nicht oder nur für ein Jahr obligatorisch, zum Beispiel im Kanton Nidwalden.
Die Schulpflicht dauert heute 11 Jahre. Nämlich 8 Jahre auf der Primarstufe, inklusive 2 Jahre Kindergarten, sowie 3 Jahre auf der Sekundarstufe.
Für eine spätere Einschulung in den Kindergarten muss eine ärztliche Einschätzung vorliegen sowie ein Gesuch an die Kreisschulbehörde gestellt werden.
Aufgepasst: Erst im Alter von 8 Jahren können Kinder die Entfernung und das Tempo eines herannahenden Autos richtig einschätzen.
Logisch: Je weniger ein Kind wiegt, desto leichter sollte sein Schulthek sein. Gesunde Kinder können als Tragegewicht bis zu 20 Prozent ihres Körpergewichts schultern.
Für Zungenwetzer wie Fischers Fritz fischt frische Fische ist es zu Kindergartenbeginn noch etwas zu früh. Schwierige Artikulationsmuster mit g,k,s und sch erwerben Kinder nämlich nicht vor dem fünften Lebensjahr. Noch im frühen Schulalter lassen sie manche Laute auch aus oder ersetzen beispielsweise r durch l.
Der Besuch der öffentlichen obligatorischen Schule ist für alle Kinder unentgeltlich. 95 % der Kinder besuchen öffentliche Einrichtungen. Die Schulpflicht gilt auch für Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus.
Schulthektragen ist besser als sein Ruf und Training für Muskulatur und Knochen. Rückenprobleme entstehen nämlich eher durch zu wenig Bewegung und eine schlechte Haltung als durch ein Gewicht am Rücken.
Jedes Kind wächst und entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Zwischen drei und fünf Jahren sind die Unterschiede enorm und können bei gleichaltrigen Kindern bis zu einem Jahr betragen.
4-Jährige sollen sich über den Tag verteilt 180 Minuten lang bewegen, davon 60 Minuten lang so, dass sie immer wieder mal aus der Puste kommen. Es darf natürlich auch mehr sein!
Manche Eltern fahren ihre Kinder aus Sicherheitsgründen mit dem Auto in die Schule– und gefährden rund um die Schulhäuser Kids, die zu Fuss unterwegs sind. Weil Schüler:innen von Elterntaxis angefahren wurden, haben Schulen auch schon Fahrverbote verhängt für Eltern.
Mit vier Jahren können die meisten Kinder mit beiden Beinen hochspringen. Auch Velofahren ohne Stützräder klappt bald. Mit fünf Jahren schaffen sie den Purzelbaum, die Rolle rückwärts und hüpfen längere Zeit auf einem Bein.
Veronica Bonilla wollte früher Fallschirmspringerin werden. Seit sie den freien Fall bei der Geburt ihrer Kinder erlebt hat, hat sich dieser Wunsch in Luft aufgelöst. Übergänge und Grenzerfahrungen faszinieren sie bis heute. Dabei liebt sie es, um die Ecke zu denken und sich davon überraschen zu lassen, was dort auftaucht. Und stellt immer wieder fest, dass ihr Herz ganz laut für die Kinder schlägt. Sie war bis 2022 auf der Redaktion fest angestellt, seither als Freie für das Magazin tätig.