Wer schaut zum Kind?
Obwohl in der Schweiz in mehr als 70 Prozent der Familien der Mann Vollzeit arbeitet und die Frau ganz oder teilweise unbezahlte Familienarbeit leistet, gibt es verschiedene Familienmodelle: Eltern die sich halbe-halbe aufteilen, Väter, die einen Papitag freischaufeln, Grosseltern, Nachbarn, Nannys, Au Pairs, Kitas, Spielgruppen oder Tagesmütter, die sich um die Kinder kümmern. Auch wenn es nach der Geburt anders kommt, als man plante: Gut beraten ist, wer verschiedene Optionen durchspielt und dabei die finanziellen Folgen bedenkt.

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Serie: Familie und Finanzen
Wie teuer wird das neue Leben als Familie?
Die finanziellen Konsequenzen des Elternwerdens können fatal sein. Schnell trüben dann die Geldsorgen die Freude am Nachwuchs. Acht Anregungen, um das Familienbudget auch langfristig zu entlasten.
Wie viel brauchen wir wirklich?
Egal wer sich um das Kind kümmert: Das Einkommen von jungen Familien schrumpft so oder so. Gegen finanzielle Engpässe hilft ein Budget. Zuoberst die Einnahmen, dann die Ausgaben, zuunterst die Rückstellungen - schon ist klar, wie viel man wofür ausgibt. Und ob die grössere Wohnung nun drin liegt oder nicht. Es empfiehlt sich übrigens, die Wohnkosten unter einem Viertel der Einnahmen zu halten.
Ist für Unvorhergesehenes gesorgt?
Es braucht Disziplin, nicht den ganzen Lohn auszugeben und monatlich einen Betrag auf ein separates Konto zu überweisen. Doch man erspart sich viel Stress, wenn eine ungeplante Krankenkassen-Rechnung bezahlt werden muss, die nächste Steuererklärung ins Haus flattert oder eine grössere Anschaffung ansteht. Und wie wäre es mit einem Zweitstudium, sobald die Kinder aus dem Gröbsten raus sind? Drei Monatsausgaben gelten als optimale Reserve. Hat man die auf der Seite, kann man sich die nächste Frage stellen:
Wie wollen wir altern?
Die meisten tun sich schwer mit dem Gedanken an die Altersvorsorge. Dabei muss man nicht notwendig viel Geld besitzen, um mit dem Zurücklegen zu beginnen. Anfangs reichen schon 100 Franken pro Monat. Hauptsache man beginnt damit. Ein Muss sind Zahlungen auf ein Säule-3a-Konto: Diese Beiträge sind steuerbefreit. Bei einer Maximalzahlung von 6768 Franken (Richtlinie für das Jahr 2017), lassen sich so je nach Einkommen und Wohnort bereits bis zu 2300 Franken pro Jahr sparen.
Wo lässt sich sparen?
Zugegeben: Gerade als frischgebackene Eltern ist die Versuchung riesig, der Konsumwelt der Babyartikel zu verfallen. Man kann sich aber auch selber bremsen oder zumindest kreativ werden: Kindermöbel selber bauen, Spielzeug in einer Ludothek leihen, Kindersitze mieten. Winterjacken oder Sommerröckchen gibt es extrem herzige in Secondhand-Börsen. Auf comparis.ch lässt sich die günstigste Krankenversicherung recherchieren und wer bei Lebensmittel- und Windelkäufen auf Aktionen achtet, spart ebenfalls.
Was sind Familienzulagen?
Eltern haben Anspruch auf drei Arten von Familienzulagen: Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen. Manche Kantone richten einmalige Geburtszulagen aus: Wer in Zürich gebärt, bekommt nichts, in Genf hingegen gibt es bis zu 3000 Franken pro Geburt. Kinderzulagen müssen beim Arbeitgeber beantragt werden und werden monatlich mit dem Lohn überwiesen. Auch sie variieren je nach Kanton, betragen aber mindestens 200 Franken pro Monat und Kind. Wird das Kind 16 Jahre alt, steigt der Betrag um 50 Franken an und nennt sich Ausbildungszulage.
Infos: ahv-iv.info und bei der kantonalen Sozialversicherungsstelle
Werden wir als Familie steuerlich entlastet?
Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Eltern auf drei Dinge achten:
Erstens gibt es pauschale Steuerabzüge für Familien. Diese variieren je nach Kanton: So dürfen Eltern einer 13-Jährigen im Aargau 7’000 Franken und dieselben Eltern im Kanton Zug 12’000 Franken pauschal abziehen. Bei der direkten Bundessteuer zieht man pro Jahr und Kind 6’500 Franken ab. Zweitens wird ein Teil der Kinderbetreuungskosten steuerbefreit. Auch dies variiert je nach Kanton: Während es im Wallis 3’000 Franken sind, zieht man in Neuenburg bis zu 20'400 Franken pro Kind und Jahr ab. Bei der direkten Bundessteuer zieht man hier bis zu 10'100 Franken pro Jahr und Kind ab. Drittens können Krankheitskosten beispielsweise für Zahnspange oder Brillen ebenfalls von den Steuern abgezogen werden, sofern sie einen bestimmten Betrag übersteigen. Kostenlose Auskunft dazu erteilen Steuerämter.
Sollen wir heiraten?
Ob eine Ehe die Liebe besiegelt, ist Ansichtssache. Fakt ist, dass eine Ehe finanzielle Folgen hat, die gerade für Familien wichtig sein können. Finanzielle Vorteile sind: Verheiratete haben ein gesetzliches Erbrecht und müssen keine Erbschaftssteuer abliefern. Verheiratete erhalten Witwen- oder Witwerrenten von der AHV, Pensionskasse oder der Unfallversicherung. Bei einer Trennung oder Scheidung hat der wirtschaftlich Schwächere einen Anspruch auf Alimente, das während der Ehe angehäufte Vermögen (dazu gehören die Gelder der Pensionskasse und der Säule 3a) wird halbiert. Finanzielle Nachteile sind: Verheiratete zahlen wegen der Steuerprogression mehr Steuern als Konkubinatspaare und erhalten im Alter weniger AHV-Rente.
Mehr dazu: Artikel «Ehe oder Konkubinat» auf wireltern.ch

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Wer eine Familie gründet oder bereits Kinder hat, kommt nicht darum herum, sich mit dem Thema Geld und Sicherheit auseinanderzusetzen. Wir helfen mit, die trockene Materie zu verstehen. Worauf müssen wir bei einem Hauskauf achten? Wie sorgen wir am besten vor? Welche Versicherungen brauchen wir? Und wie sparen wir für die Kinder? Diese und weitere Fragen beantwortet die «wir eltern»-Serie «Familie und Finanzen».
Die bereits erschienenen Beiträge der Serie finden Sie hier.
Es gibt Länder, in denen Kinder die Altersvorsorge ihrer Eltern sind. Die Schweiz gehört nicht dazu. Hier müssen wir Eltern selber fürs Alter sorgen – unterstützt vom Drei-Säulen-System: Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge, deren Renten von Erwerbstätigen bezahlt werden. Sie dient der Existenzsicherung und besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Arbeitslosenversicherung (ALV).
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge und dient der Deckung des gewohnten Lebensstandards. Arbeitnehmer und -geber zahlen je einen Teil des Lohns auf das Pensionskasse-Konto des Arbeitnehmers ein. Obligatorisch versichert sind nur Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von über 21'150 Franken (also wer monatlich über 1762.50 Franken verdient). Nicht versichert sind Selbstständige und temporär Angestellte, deren Arbeitsverträge nach drei Monaten enden.
Die dritte Säule ist das private Sparen und deckt individuelle Vorsorgelücken aus den ersten beiden Säulen ab. Sie besteht aus zwei verschiedenen Modellen: 3a und 3b. Die 3a-Einzahlungen dürfen von den Steuern abgezogen werden, sind aber gebunden, über dieses Geld darf nicht frei verfügt werden, ausser in einigen Ausnahmen wie zum Beispiel. beim Kauf eines Eigenheims. Ausserdem kann in der dritten Säule nur sparen, wer erwerbstätig ist. In die Säule 3b dürfen beliebige Beträge einbezahlt werden, sie sind nicht gebunden und einzahlen kann jede Person. Deren steuerliche Berücksichtigung ist allerdings geringer.
Reduziert man sein Arbeitspensum, kommt es zu Lücken in der Altersvorsorge. Davon sind vor allem Frauen - aufgrund von Kinderpausen oder Teilzeitanstellungen - stark betroffen. Diese Lücken lassen sich füllen: Entweder indem frau ihr Arbeitspensum aufstockt oder sich in die zweite und dritte Säule einkauft.
Einen Überblick gewährt die lokale AHV-Zweigstelle sowie die Pensionskasse des (ehemaligen) Arbeitgebers. Vorsorgeberatungen bieten nebst Banken: Vermögenszentrum, Finanz Planer Verband Schweiz, Frauenzentrale Bern, Frauenzentrale Zürich