Werdende Mütter geniessen am Arbeitsplatz besonderen Gesundheitsschutz. Was heisst das konkret?
Muss der Chef Bescheid wissen?
Schwangere sind nicht verpflichtet, den Arbeitgeber umgehend über ihre Schwangerschaft zu informieren. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber verpflichtet, deren Gesundheit zu schützen – und dazu muss er Bescheid wissen.
Schwanger am Bewerbungsgespräch
Eine Schwangere ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, auf die Schwangerschaft hinzuweisen. Wenn sie direkt darauf angesprochen wird, ist sogar eine Notlüge erlaubt. Zur Wahrheit sind jedoch insbesondere jene Stellenbewerberinnen verpflichtet, bei denen die vorliegende Schwangerschaft die Arbeit verunmöglicht, zum Beispiel wenn diese gefährlich oder beschwerlich ist. Auch in Berufen, bei denen die äussere Erscheinung von zentraler Bedeutung ist – Schauspielerin, Flugbegleiterin, Model – muss man mit offenen Karten spielen.
Kündigungsschutz
Während der Probezeit gibt es grundsätzlich keinen Kündigungsschutz, selbst wenn die neue Mitarbeiterin schwanger ist. Ist sie fachlich ungeeignet für das Jobprofil, muss sie gehen. Wird ihr jedoch gekündigt, weil sie schwanger ist, ist die Kündigung jedoch missbräuchlich und kann für den Arbeitgeber Schadenersatzforderungen zur Folge haben.
Keine gefährliche und beschwerliche Arbeiten
Schwangeren darf beispielsweise nicht zugemutet werden, schwere Lasten zu heben oder Tätigkeiten in ungünstiger Körperhaltung auszuüben.
Daheim bleiben bei Übelkeit
Wenn Schwangeren übel ist, dürfen Sie jederzeit zu Hause bleiben oder den Arbeitsplatz verlassen. Sie haben während dieser Absenzen Anspruch auf Lohn wie bei einer Krankheit.
Keine Überstunden, keine Nachtarbeit
Schwangere dürfen keine Überstunden leisten und während der letzten acht Wochen vor dem Geburtstermin ist Abend- und Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr untersagt.
Zusätzliche Pausen
Schwangere, die im Beruf viel stehen müssen, haben ab dem vierten Monat das Recht auf zusätzliche Kurzpausen: Alle zwei Stunden sind zehn Minuten fällig. Wichtig ist, mit der Arbeit aufzuhören, bevor man müde wird, auch wer am Bürotisch sitzt. Warnsignale sind Kribbeln oder Taubheit in den Fingern, Schmerzen in den Armen oder Verspannungen im Nacken.
Für Abwechslung sorgen
Wer lange steht oder lange sitzt, belastet seinen Körper einseitig. Viele Schwangere sind anfälliger für Rückenschmerzen, schwere Beine, Krampfadern oder Wadenkrämpfe. Wer am Bildschirm arbeitet oder viel sitzen muss, sollte nicht zu lange in der gleichen Position verweilen, regelmässig eine andere Sitzposition einnehmen und sich zwischendurch die Beine vertreten. Im Stehen auf die Zehen stellen und die Füsse langsam bis zur Ferse abrollen, hilft gegen Krampfadern. Im Sitzen bietet sich das Fusskreisen an. Füsse strecken und anziehen sorgt für Blutfluss in den Waden.
Literatur zum Thema
«Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen», Info-Broschüre (2016) vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zum Herunterladen oder bestellen.