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Per Knopfdruck zur schmerzfreien Geburt – Spitäler werben für umstrittenen «Happy Button»
Mit einer Pumpe können sich Gebärende in gewissen Schweizer Spitälern selbst Schmerzmittel verabreichen. Das Medikament gehört zur selben Stoffgruppe wie Heroin – und ist für Geburten offiziell nicht zugelassen. Das weckt Kritik.
An einem Infoabend in einem Zürcher Spital hört die schwangere Sina* den Ausdruck zum ersten Mal: «Happy Button». Das Wort klingt bunt, lustig – und will so gar nicht in die sterile Krankenhaus-Atmosphäre passen. Die Hebamme, die durch den Abend führt, klärt auf: Es handle sich um eine Handpumpe, mit der sich die Gebärende selbst Schmerzmittel verabreichen könne. «Die Geburtshelferin legte uns die Vorteile der Methode wortreich dar», erzählt Sina.
Immer mehr Schweizer Spitäler bieten Frauen die Möglichkeit, den Schmerz während der Wehen per Knopfdruck zu lindern. Die Substanz, die sich die Gebärenden mit dem «Happy Button» per Infusion in die Venen pumpen, heisst Remifentanil. Dieses gehört zu den Opiaten – also zur selben Stoffgruppe wie Heroin oder Morphium. Vertrieben wird das Medikament unter dem Namen Ultiva.
Pikant: Während das Mittel bei Operationen schon lange für die Narkose verwendet wird, ist eine Anwendung bei Geburten nicht offiziell zugelassen. Fachpersonen sprechen in solchen Fällen von einem «off label use». Entsprechend umstritten ist der «Happy Button» bei Medizinern, wie eine watson-Recherche zeigt.
«Es gibt Ärzte, die diese Methode lieber heute als morgen verbieten würden», bestätigt Thierry Girard, Leiter der geburtshilflichen Anästhesie am Universitätsspital Basel. Gleichzeitig gebe es auch feurige Befürworter. «Ich persönlich bin der Meinung, dass die Gefahr eher unterschätzt wird.» Girard selber fordert kein Verbot, hält es aber für unangebracht, das Produkt unter dem Marketing-Namen «Happy Button» anzupreisen: «Man muss sich bewusst sein, dass sich dahinter ein sehr potentes Opioid verbirgt.»
Mögliche Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen und Juckreiz. Aber auch Atemprobleme können auftreten – bei der Mutter und beim Kind. Werde das Mittel richtig angewandt, seien die Risiken zwar gering, so Girard. Aber: «Anästhesisten sind den Umgang mit Remifentanil aus dem Operationssaal gewohnt, was bei Hebammen und Geburtshelfern nicht der Fall ist.» Er verweist auf mehrere dokumentierte Fälle, in denen die Gebärende einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt.
Auch Sina stösst auf solche Informationen, als sie sich im Internet über die Methode schlau macht. Daraufhin hakt sie bei der Klinik nach. «Es stimmt, dass man Ultiva in den ca. letzten 15 Minuten vor der Geburt nicht einsetzen sollte. Der Grund ist eine mögliche atemdeprimierende Wirkung auf das Neugeborene», antwortet ihr der Klinikleiter in einem Mail.
Jedes Opiat bremse die Atmung in höherer Dosierung, so der Arzt weiter. Im Gegensatz zu Heroin und Morphin sei die Wirkungsdauer von Ultiva aber sehr kurz. Die schmerzstillende Wirkung setzt innert Sekunden ein – flacht aber auch bald wieder ab. «Es kann sein, dass man sich etwas ‹high› fühlt. Deshalb der Begriff ‹Happy Button› für den Steuerknopf», schreibt der Arzt weiter.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic bestätigt, Ultiva sei in der Schweiz lediglich für chirurgische Eingriffe zugelassen. «Ein allfälliger off-label-use ist in der alleinigen Verantwortung des behandelnden Arztes.» Patientenschützerin Margrit Kessler rät Frauen davon ab, eine nicht zugelassene Behandlungsmethode in Anspruch zu nehmen. «Bevor keine zuverlässigen Langzeitstudien existieren, mache ich hier grosse Fragezeichen.»
Laut Anästhesist Thierry Girard ist es zwar nicht ungewöhnlich, dass in der Geburtshilfe Medikamente verschrieben werden, die nicht speziell für diesen Bereich zugelassen sind. Allerdings sei der «Happy Button» nicht mit anderen off-label-Anwendungen vergleichbar. «Ultiva wird im OP ganz anders genutzt als im Geburtssaal, so eine Handpumpe gibt es sonst nirgends.»
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