Eine neue Anlaufstelle - KESCHA - soll Menschen unterstützen, die mit der KESB, den Beiständen oder dem Gericht in Konfliktsituationen gelangen.
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) ist seit vier Jahren in Kraft. Obwohl sie laut Studien ihre Arbeit gut macht, gibt es in Teilen der Bevölkerung ein Misstrauen gegenüber der KESB. Dieses Misstrauen erschwert die Zusammenarbeit mit der KESB, die einen gesetzlichen Schutzauftrag hat.
Deshalb haben sechs starke Organisationen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz aktiv sind, die Anlaufstelle KESCHA aufgebaut. Die Anlaufstelle soll bei Konflikten im Kindes- und Erwachsenenschutz aktiv werden. Ziel der Anlaufstelle KESCHA ist es, die Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen abzuholen und Unterstützung zu bieten. Eskalationen sollen verhindert, und den Betroffenen Perspektiven aufgezeigt werden, damit die Kommunikation mit den Behörden wieder hergestellt werden kann. Guido Fluri, der Präsident der neuen Anlaufstelle KESCHA, sagt: «Mit dieser Anlaufstelle leisten wir einen konstruktiven Beitrag in der KESB-Debatte. Wir verbessern die Situation der Betroffenen pragmatisch, rasch und unkompliziert – ohne dabei die Arbeit der KESB zu beeinträchtigen».
Die Anlaufstelle KESCHA ist als Verein organisiert. Sie hat ihre Büros in Zürich. Das Angebot richtet sich an alle Sprachregionen der Schweiz. Informationen unter [www.kescha.ch] ( "www.kescha.ch")
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