Bald gilt das neue Namensrecht. Welche Namen tragen Eheleute nach der Trauung? Und welche nicht mehr?
Anfang 2013 tritt das revidierte Namensrecht in Kraft, mit welchem die Familiennamen von Frau und Mann gleichwertig werden. Bisher galt der Männername als Familienname und wurde von Frau und Kindern übernommen. Hier will das neue Recht eine Gleichstellung von Frau und Mann erreichen. Es enthält bedeutende Erneuerungen:
Bei der Heirat
Jeder Ehepartner behält künftig bei der Heirat seinen bisherigen Nachnamen. Die Brautleute haben aber auch die Möglichkeit, einen der beiden Nachnamen als gemeinsamen Familiennamen zu wählen, der dann ebenfalls für die Kinder gilt. Einen Doppelnamen, bei dem die Frau ihren oder der Mann seinen Namen ohne Bindestrich voranstellt – zum Beispiel Meier Burkhard – kann man nicht mehr bilden. Weiterhin bestehen bleibt die Möglichkeit von sogenannten Allianznamen mit Bindestrich für den Gebrauch im Alltag, wie etwa Widmer-Schlumpf. Dies, weil die Allianznamen schon heute keine amtliche Bedeutung haben, aber sehr beliebt sind. Verheiratete mit Kindern
Behalten sowohl Braut wie auch Bräutigam ihre ledigen Namen, müssen sie bei der Heirat bestimmen, ob die künftigen Kinder den Nachnamen der Mutter oder jenen des Vaters tragen sollen. Damit diese Bestimmung bei Brautleuten nicht zu Druck und Unstimmigkeiten führt, ist sie nicht in Stein gemeisselt. Die Eltern können den Namen später wieder ändern: Sie haben die Möglichkeit, im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes zu verlangen, dass es doch den Ledignamen des anderen Elternteils erhält.
Ledige mit Kindern
Ist das Paar zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so heissen die Kinder wie bisher wie die Mutter. Teilen sich die Eltern aber das Sorgerecht, können sie neu im ersten Jahr nach der Geburt für das Kind auch den Namen des Vaters beantragen.
Verheiratete unter altem Recht
Grundsätzlich gilt, dass jede Person, die heute verheiratet ist, ihren Namen behält, so fern sie keine Änderung wünscht. Dies bedeutet, dass auch Frauen, die heute einen Doppelnamen ohne Bindestrich – zum Beispiel Müller Burkhard – tragen, weiterhin so heissen, obschon diese Doppelnamen ab 2013 nicht mehr vorgesehen sind und Frauen, die unter dem neuen Recht heiraten, keine solchen Namen mehr tragen können.
Das neue Gesetz schafft für Frauen, die mit ihrem Namen nicht glücklich sind, die Möglichkeit, ihren ledigen Namen wieder anzunehmen. Das heisst, sie können den Doppelnamen oder den Familiennamen des Mannes wieder abgeben und zu ihrem früheren Namen zurückkehren. Dafür genügt es, auf dem Zivilstandsamt eine entsprechende Erklärung abzugeben. Dies kann je derzeit geschehen, eine Frist ist nicht vor gesehen.
Geschiedene Frauen und Witwen
Witwen, die den Familiennamen ihres verstorbenen Mannes, und geschiedene Frauen, die den Namen ihres Ex-Mannes tragen, haben die Möglichkeit, mit einer einfachen Erklärung beim Zivilstandsbeamten, ihren ledigen Namen wieder anzunehmen.