Mehr Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt. Das plant der Bundesrat.
Häusliche Gewalt und Stalking sind nach wie vor grosse gesellschaftliche Probleme. Allein im letzten Jahr sind mehr als 17 600 Straftaten im häuslichen Bereich registriert worden. 18 Frauen und ein Kind starben 2016 an den Folgen von häuslicher Gewalt.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig die Opfer besser geschützt werden. Gewalt ausübende Personen, die ein Rayon- und Kontaktverbot zu den Opfern erhalten haben, sollen künftig mit Elektronischen Fussfesseln oder Armbändern (EM) besser überwacht werden können. So könnte der Aufenthaltsort des potentiellen Täters jederzeit ermittelt und aufgezeichnet werden. Die Täter würden nicht nur darin bestärkt, sich an das Verbot zu halten, die Aufzeichnungen könnten zudem als Beweismittel für allfällige weitere Verfahren dienen.
Der Bundesrat möchte zudem, dass Opfern keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden sollen. Weiter sollen Opfer nicht mehr über den Fortgang eines Strafverfahrens entscheiden können. Eine Sistierung oder eine Einstellung des Verfahrens soll nicht mehr ausschliesslich von der Willensäusserung des Opfers abhängen, weil dieses vielleicht vom Täter unter Druck gesetzt werde. Die Entscheidung darüber soll neu bei den Behörden liegen. Ein Verfahren kann nur noch dann sistiert oder eingestellt werden, wenn dies zu einer deutlichen Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt.
Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zur Änderung im Zivil- und Strafrecht am 11. Oktober 2017 verabschiedet und an das Parlament weiter gereicht, welches über die Änderungen entscheiden wird.