Ratgeber
Ferienjob für Schüler?
Von Anita Zulauf und Martina Schnelli
Ihre Kinder möchten in den Schulferien arbeiten? Welche gesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten sind.
iStock.com
Wünschen Sie Rat? Mit dem «wir eltern»-Abo erhalten Sie gratis Beratung zu Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Erziehung, Ernährung, Kinderheilkunde, Partnerschaft, Recht, Schule, Homöopathie, Zahnheilkunde. ➺ redaktion@wireltern.ch, Betreff «Beratung». Bitte Abonummer (ersichtlich auf der «wir eltern»-Family-Card) und Adresse angeben.
Frage: Meine beiden Söhne sind jetzt 13 und 15 Jahre alt. Sie wollen in den kommenden Schulferien arbeiten gehen, um möglichst viel Geld zu verdienen. Diese Idee haben sie vom 17-jährigen Nachbarsjungen, der noch zur Schule geht und während seiner ganzen letzten Ferien gearbeitet hat, um sich mit dem erworbenen Geld seinen Traum von einem eigenen Surfbrett zu verwirklichen. Ich finde meine Söhne sind noch etwas jung, möchte sie aber nicht bremsen. Trotzdem frage ich mich, ob es hier nicht auch gesetzliche Vorgaben gibt. Zum Beispiel ab welchem Alter dürfen sie arbeiten, wie lange und welche Arbeiten sind erlaubt? F.B.
Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, lic.iur
Ja, im Arbeitsgesetz gibt es diverse Schutzbestimmungen für jugendliche Arbeitnehmende. Darin wird nach dem Alter unterschieden: Schüler von 13 und 14 Jahren dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, nicht aber am Abend. Sie dürfen höchstens während der halben Dauer der Schulferien jobben. Auch dürfen sie nur sogenannt leichte Arbeiten ausführen. Das sind etwa Rasenmähen, Schulhaus putzen, auf dem Bauernhof mitarbeiten, im Kiosk mithelfen oder Kinder hüten.
15- bis 18-jährige Schüler dürfen wie andere Angestellte nicht länger als 9 Stunden pro Tag arbeiten. Für 15-Jährige muss am Abend spätestens um 20 Uhr Schluss sein, für Ältere erst um 22 Uhr. Sie dürfen während den ganzen Schulferien beschäftigt sein und auch anstrengende Arbeiten verrichten, nicht aber gefährliche. Dazu gehören beispielsweise das Bedienen von Maschinen mit einem hohen Unfallrisiko, sehr lärmige Arbeiten oder Tätigkeiten, die Spezialwissen verlangen, wie etwa der Umgang mit Chemikalien.
Zudem gibt es für das Gastgewerbe spezielle Bestimmungen: Unter 16-Jährige dürfen – ausser in der Lehre – weder in Cafés, Restaurants oder Hotels Gäste bedienen. Jugendlichen unter 18 Jahren ist es gänzlich verboten, Gäste in Nachtlokalen, Discos und Bars zu bedienen.