Krankheit und Unfall: Worauf müssen Eltern achten?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Vorsicht: Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Sie sollten die Unfalldeckung bei der Krankenkasse beibehalten. Nicht obligatorisch unfallversichert sind Selbstständigerwerbende und nicht Erwerbstätige wie Hausfrauen und -männer, Kinder und Studierende. Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern. Je nach Konstellation kann eine Erwerbsausfallversicherung nötig sein. In der obligatorischen Grundversicherung deckt die Krankenkasse für Heilungskosten alle gesetzlichen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Werdende Eltern sollten ihr Baby bereits vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden. Zwar ist das Baby bei der Geburt durch die Kasse der Mutter versichert. Im Falle von Komplikationen, die eine Spitalpflege des Babys erfordern, übernimmt die Baby-Versicherung die Kosten. Vom Kleinkindalter an ist ein Zusatz für die Zahnversicherung sinnvoll, die später teure Zahnbehandlungen übernimmt. Für Familien empfehlenswert sind eine Gönnerschaft bei der Rega und der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, die 250000 Franken Unterstützung bei unfallbedingter Querschnittlähmung mit permanenter Rollstuhlabhängigkeit leistet.