Verwandtschaft
Heimlicher Vaterschaftstest: Das muss man wissen
Ausländische Labors werben für heimliche Vaterschaftstests zum Spottpreis. Ist das legal?
Kurz und knapp
♦ Für einen Vaterschaftstest werden DNA-Proben von Vater und Kind und idealerweise auch von der Mutter benötigt.
♦ Heimliche Vaterschaftstests sind verboten, auch wenn man sie im Ausland in Auftrag gibt. Der Auftraggeber macht sich strafbar.
♦ In der Schweiz müssen alle beteiligten Personen die Einwilligung geben, also auch das Kind.
♦ Die Tests können eine Vaterschaft zwar ausschliessen, aber nicht zu 100 Prozent beweisen. Jedoch gelten 99,9 Prozent Zustimmung als Beweis der Vaterschaft.
♦ Im Gegensatz zu Gentests geben Vaterschaftstests keinen Aufschluss über persönliche Eigenschaften der untersuchten Menschen.
♦ Die Auswertung von Vaterschaftstests beruht auf komplizierten statistischen Methoden.
Diese Gesichtszüge, die braunen Augen, das blonde Haar: Nichts, so scheint es, hat das Kind von seinem Vater abbekommen. «Bin ich wirklich sein biologischer Papa?», diese Frage mag sich schon mancher Mann gestellt haben. Trotz aller Liebe, oder gerade wegen ihr, können solche Zweifel quälend sein. Diese Zweifel könnte man relativ leicht ausräumen mit einem Gentest (DNA-Analyse). Eine einfache Speichelprobe von Vater und Kind gibt Klarheit über die biologische Verwandtschaft. Heimlich darf ein Vater seinem Verdacht in der Schweiz allerdings nicht nachgehen. Für einen Test braucht er die Zustimmung der Mutter. Weigert sie sich, ist Knatsch garantiert.
In ein paar wenigen europäischen Ländern wie Österreich, den Niederlanden und Belgien sind heimliche Vaterschaftstests erlaubt. Mit Schlagwörtern wie «diskret, anonym, zuverlässig» werben ausländische Diagnostik-Institute – manche auch mit Schweizer Webadressen – offensiv für heimliche Tests. «Wenn Sie herausfinden wollen, ob Sie ein Kuckuckskind haben, versprechen wir Ihnen innerhalb von wenigen Tagen Klarheit. Auch ohne das Wissen Ihres Partners.»
Klingt kinderleicht, ist es auch. Per Post lässt man sich ein DNA-Kit nach Hause schicken. Mit den beigelegten Wattestäbchen reibt man die Innenseiten der Wangen aus, steckt dieses Zellmaterial in die dafür vorgesehene Box und schickt das Ganze zurück an die entsprechende Adresse. Ist eine Speichelprobe des Kindes schwierig zu beschaffen, kann der Test gegen Aufpreis auch mit forensischen Proben etwa per Zahnbürste, Kaugummi, Haarwurzeln, Nuggi, Blut oder Fingernägel durchgeführt werden. Ein Labor irgendwo im Ausland führt die Analyse durch. Innerhalb von wenigen Tagen flattert ein Brief ins Haus, der die Vaterschaft zu mindestens 99,9 Prozent bestätigt oder sie zu 100 Prozent ausschliesst. Kosten: ab ca. 170 Euro.
Alle Anbieter werben mit Seriosität und Zuverlässigkeit. Nur ob die Analysen es auch sind, hängt sowohl von der korrekten Entnahme und dem Umgang mit den Proben ab wie auch von der effektiven Seriosität des Instituts. Klar ist jedoch: Vor Gericht halten heimliche Onlinetests grundsätzlich nicht stand, weder im In- noch im Ausland. Denn schliesslich kann nicht überprüft werden, ob das Material zur Analyse tatsächlich von den betroffenen Personen stammt.
Das Kriterium für die sogenannte Gerichtsverwertbarkeit eines genetischen Tests ist die Einwilligung aller beteiligten Personen, also die vom Vater, der Mutter und dem Kind, wie auch die persönliche Anwesenheit aller bei der DNA-Entnahme. «Ist das Kind nicht urteilsfähig, in der Regel bis etwa zum zwölften Lebensjahr, vertritt der nicht-antragstellende Elternteil die Rechte des Kindes», sagt Christiana Fountoulakis, Professorin für Zivilrecht an der Universität Freiburg. Da in den meisten Fällen Väter einen Test anstreben, übernehmen die Mütter in der Regel diesen Part. Verweigert die Mutter die Einwilligung, bleibt dem Mann nur der Weg zum Gericht. «Es gibt jedoch keine Möglichkeit, einfach so vor Gericht einen Vaterschaftstest einzufordern. Man muss schon die Vaterschaft gerichtlich anfechten», sagt Charlotte Christener, Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bern. Ohne Gerichtsentscheid könne ein Kindesverhältnis nämlich nicht beseitigt werden.
Männer, die sich für den Gang ans Gericht entscheiden, müssen oft alles aufs Spiel setzen. Denn allein schon die Verdachtsmomente sind Gift für eine Beziehung. «Ergibt dann ein gegebenenfalls angeordneter Test, dass der Mann tatsächlich nicht der biologische Vater ist, wird er aus dem Register als Vater gelöscht», so Christener.
«Wenn gestritten wird, geht es meist um Geld und Alimente», so Christener. Die Aufgabe der Kesb sei es, die Interessen des Kindes zu wahren. So würde man nur im Namen des Kindes aktiv werden, und selbst das nur in Ausnahmefällen. Dann zum Beispiel, wenn offensichtlich ein Zweifel an der biologischen Vaterschaft besteht – etwa wenn das Kind eine andere Hautfarbe hat. «Grundsätzlich helfen wir aber nicht dabei mit, dass ein Kind seinen Vater verliert. Ein ‹falscher› sozialer Vater ist immer noch besser als gar kein Vater», so Christener.
Betroffene Männer allerdings sehen das anders. Entsprechende Interessenverbände forderten die Liberalisierung und Entkriminalisierung heimlicher Vaterschaftstests im Vorfeld der Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), die 2018 im Parlament verabschiedet wurde. Unter anderem mit der Begründung des Rechts auf Wissen und Herkunft. Diese Forderung wurde genauso abgewiesen wie der automatische Vaterschaftstest nach der Geburt.
Laut Artikel 36 des GUMG wird mit «Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Busse bestraft, wer ohne Einwilligung der betroffenen Personen und vorsätzlich eine genetische Untersuchung veranlasst». Gilt das auch für Online-Tests aus Ländern, in denen die Tests legal sind? «Natürlich», sagt Rechtsprofessorin Christiana Fountoulakis. «Es gelten die hiesigen Gesetze. Wird das Vergehen den Behörden bekannt, etwa durch eine Anzeige, muss die Person mit einer Strafe rechnen.» Ihr persönlich sei jedoch kein entsprechender Fall bekannt.
Einst ist man davon ausgegangen, dass jedes zehnte Kind ein Kuckuckskind ist und in jeder Schulklasse mindestens eines von ihnen sitzt. Neuere Studien haben gezeigt, dass es «nur» ein bis zwei Prozent sind. In der Schweiz sind das demnach mindestens 12500 Kinder bis 14 Jahre. 12500 Väter also, die ein Kind in den Schlaf wiegen und vielleicht nicht wissen, dass es nicht das ihre ist. Beginnen Männer zu zweifeln, tun sie es Studien zufolge in 15 bis 50 Prozent zu Recht.
Laut einem Beitrag des «Migros-Magazins» wurden im Jahr 2016 rund 1500 Vaterschaftstests durchgeführt. Die Tendenz ist steigend. Ein gutes Geschäft ist es allemal. Denn die Kosten für einen Test in der Schweiz belaufen sich in der Regel auf rund 1200 Franken, für jedes weitere Kind und Gutachten 700 Franken. Kosten, welche die Kassen nicht übernehmen. Zuständig für die Tests sind in erster Linie Institute für Rechtsmedizin oder vom Bund anerkannte Labors.
Eine in Europa einheitliche Regelung zu heimlichen DNA-Tests ist nicht absehbar. In Deutschland waren sie erlaubt. Bis Online-Diagnostik-Institute immer mehr boomten und vor laufenden Kameras Vaterschaftstests zum TV-Spektakel mutierten. 2009 wurden sie verboten.