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Ratgeber
Hilfe, ich darf mein Kind nicht mehr sehen
Von Anita Zulauf und Martina Schnelli
Was tun, wenn die Ex-Partnerin darauf hinwirkt, das gemeinsame Kind zu entfremden? Eine Juristin gibt Rat.





Frage: Ich habe einen fünfjährigen Sohn, der bei seiner Mutter, meiner Ex- Partnerin lebt. Wir waren nicht verheiratet, haben gemeinsames Sorgerecht und trennten uns vor drei Jahren. Dann vereinbarten wir für mich ein Besuchsrecht (jedes zweite Wochenende und einen Abend pro Woche). Die Frau hat jetzt einen neuen Mann und mit diesem inzwischen auch ein weiteres Kind. Seitdem ist es für mich fast unmöglich, mein Besuchsrecht auszuüben: Mein Sohn soll nicht bei mir schlafen, den neuen Partner «Papi» nennen, und dauernd gibt es neue Ausreden, weshalb die Besuchstermine angeblich abgesagt werden müssen. Ich bin sehr traurig, denn ich sehe mein Kind praktisch nicht mehr. Was kann ich tun? Gibt es juristische Mittel? Die Zeit drängt, so ein kleines Kind wird ja schnell entfremdet. F.N.
Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, lic.iur
Das Besuchsrecht ist Recht und Pflicht zugleich: Der Elternteil, der das Kind weniger betreut, hat sowohl das Recht auf persönlichen Kontakt mit seinem Kind als auch die Pflicht, dieses Recht wahrzunehmen. Zudem ist der andere Elternteil verpflichtet, diese Kontakte zu ermöglichen. Im Vordergrund stehen dabei die Interessen des Kindes. Das Besuchsrecht gehört zu den Grundrechten des Kindes, da der regelmässige Kontakt zu beiden Eltern von entscheidender Bedeutung für seine Entwicklung ist. Dies leitet sich aus der Bundesverfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention, aus der UNO Kinderrechtskonvention und dem Zivilgesetzbuch ab. In der Realität sieht es manchmal anders aus. Sei es, weil Väter sich nicht um ihre Kinder kümmern wollen und nicht zu den vereinbarten Besuchsterminen erscheinen oder – wie im vorliegenden Fall – weil Mütter die Besuche verhindern.

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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat eine Reihe von Möglichkeiten, die Ausübung des Besuchsrechtes zu fördern. So kann sie eine Mediation zwischen den Eltern empfehlen oder gar anordnen, oder sie kann einen Elternteil mit einer Mahnung oder einer Weisung dazu auffordern, die Besuche zu ermöglichen. Auch kann sie eine Beiständin oder einen Beistand ernennen, die oder der die Ausübung des Besuchsrechts überwacht. Noch stärkeren Druck üben die Behörden in der Regel nicht aus, auch wenn es dafür rechtliche Möglichkeiten gäbe. Doch solche könnten dem Wohl des Kindes widersprechen.
Ob der rechtliche Weg in Ihrer Situation zum jetzigen Zeitpunkt angebracht ist, müssen Sie abwägen. Er kann langwierig und unter Umständen traumatisch für das Kind sein. Auch ist er nicht immer erfolgreich. Insbesondere, wenn die Mutter an ihrem Standpunkt festhält. Vielleicht beraten Sie sich mit einem Anwalt oder mit einer Anwältin.
Da es, wie Sie selbst erkennen, wichtig ist, dass Sie möglichst rasch wieder Kontakt zu Ihrem Kind haben, lohnt es sich, alles daran zu setzen, die Beziehung zu Ihrer früheren Partnerin zu klären. Hierzu können Sie auch unabhängig von den Behörden professionelle Hilfe, wie Mediation oder Paarberatung, in Anspruch nehmen und im geschützten Rahmen herausfinden, weshalb Ihre Ex-Frau das Besuchsrecht verweigert. Das Verhalten Ihrer Ex ist nicht tolerierbar. Versuchen Sie trotzdem auf die Mutter Ihres Kindes zuzugehen. Lassen Sie nicht locker. Dann ist zu hoffen, dass auch sie sich öffnen und im Interesse ihres Kindes handeln kann. Denn das schwächste Glied in diesem Konflikt ist Ihr gemeinsamer Sohn, der am stärksten unter der Situation leidet, mit nicht absehbaren Folgen für sein zukünftiges Leben. Zum Wohl Ihres Kindes wünsche ich Ihnen dabei viel Glück.