Rechtlich gesehen sind Feiertage kompliziert. Was ist richtig, was falsch?
RICHTIG In der Schweiz gibt es nur einen einzigen nationalen Feiertag, den 1. August. Dieser Tag ist rechtlich Sonntagen gleichgestellt, was bedeutet, dass das Arbeiten grundsätzlich verboten ist. Die übrigen Feiertage zu bestimmen, ist Sache der Kantone. Daher ist die Vielfalt beträchtlich: Es gibt hierzulande mehr als 20 verschiedene Feiertage. Die Kantone können höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen. Neujahr, Auffahrt und Weihnachten gelten in allen Kantonen als sonntagsgleiche Feiertage.
FALSCH Nur Angestellte im Monats- oder Wochenlohn haben Anspruch auf bezahlte Feiertage. Angestellte im Stundenlohn haben nur Anspruch auf einen bezahlten 1. August, falls sie an diesem Tag gearbeitet hätten. Andere Feiertage sind unbezahlt, sofern der Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag die Bezahlung nicht ausdrücklich vorsieht.
RICHTIG Arbeitnehmer konfessioneller Minderheiten können an ihren religiösen Feiertagen einen Ruhetag einschalten. Jeder Angestellte hat das Recht, an kantonal nicht anerkannten religiösen (nicht nur christlichen) Feiertagen mit der Arbeit auszusetzen. Allerdings muss dies dem Arbeitgeber spätestens drei Tage vorher bekannt gegeben werden, und der Angestellte kann verpflichtet werden, die verlorene Arbeitszeit vor- oder nachzuholen.
RICHTIG Feiertage können nicht kompensiert werden, wenn der Angestellte an diesem Tag krank war. Wer am Feiertag krank ist, hat Pech gehabt, weil Feiertage an ein bestimmtes Datum gebunden sind und sich nicht verschieben lassen.
FALSCH Teilzeitangestellte haben ein Recht darauf, Feiertage nachzuholen, die nicht auf ihren Arbeitstag fallen. Sie haben in diesem Fall keinen Feiertag verpasst. Es gilt somit dasselbe, wie wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt.
RICHTIG Feiertage können nachgeholt werden, wenn sie in die Ferien fallen. Der Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien besteht zusätzlich zu den bezahlten Feiertagen. Üblicher als in einem solchen Fall Feiertage nachzuholen ist es, von Anfang an die Feiertage mitzurechnen und entsprechend weniger Ferientage zu beziehen.