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Wissenswertes über Au-Pairs
Stelle zum Kinderhüten
Von Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin
... und Sprachen lernen. Nicht alle Au-pairs eignen sich als günstige Babysitter. Folgende Fragen gilt es zu stellen.
Au-pair-Mädchen scheinen ein Garant für die klassische Win-win-Situation zu sein. Doch die jungen Frauen aus dem Ausland sind weder Urlauber mit Familienanschluss noch billige Babysitter oder Haushaltshilfe. Um herauszufinden, ob ein Au-pair eine gute Lösung für eine Familie sein könnte, lohnt es sich, sich vorab einige Fragen zu stellen:
Was ist eigentlich ein Au-pair?
Au-pair-Angestellte sind junge Menschen, die sich zur sprachlichen und allgemeinen Weiterbildung in einer Familie in einem fremden Sprachgebiet aufhalten. Dabei sollen sie im Haushalt dieser Familie in einem begrenzten Umfang mithelfen. Priorität hat die Weiterbildung der Au-pair-Angestellten und nicht deren Arbeitskraft. Es entspricht also nicht dem Sinn und Zweck eines Au-pair-Aufenthaltes eine billige Kinderbetreuung und Hilfe für den Haushalt zu finden.
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche als Au-pair arbeiten?
Laut Arbeitsgesetz ist die Beschäftigung als Au-pair ab dem 15. Altersjahr erlaubt.
Wie lange dürfen Au-pairs arbeiten?
Je nach Kanton gelten unterschiedliche Regelungen. Im Kanton Zürich etwa dürfen Au-pairs höchstens 30 Stunden pro Woche – auf fünf Tage verteilt – arbeiten. Der Arbeitstag sollte in diesem Kanton in der Regel um 19.30 Uhr zu Ende sein. Eine gelegentlich verlängerte Arbeitszeit danach, etwa fürs Babysitting oder für Gäste, muss entsprechend kompensiert werden. In der ganzen Schweiz gilt: Jugendliche dürfen pro Tag maximal neun Stunden arbeiten. Auskunft erhält man in den kantonalen Arbeitsämtern.
Darf vom Au-pair-Lohn ein Abzug für Verpflegung gemacht werden?
Ja. Naturalleistungen wie zum Beispiel Verpflegung und/oder Unterkunft (Kost und Logis) dürfen vom Lohn abgezogen werden. Dies muss im Vertrag festgehalten werden.
Sind Au-pairs unfallversichert, und müssen von ihrem Lohn AHV-Abzüge gemacht werden?
Die Arbeitgebenden sind gesetzlich verpflichtet, auf Beginn des Arbeitsverhältnisses für die Au-pairs eine Versicherung für Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle abzuschliessen. Auch müssen sie bei der zuständigen Ausgleichskasse die Au-pairs anmelden, wenn sie im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre alt werden.
Haben Au-pairs Anspruch auf Ferien?
Ja. Au-pair-Angestellte haben bis zum 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr zugute, danach sind es 4 Wochen. Die Ferien sind so zu gewähren, dass wenigstens 2 Wochen zusammenhängend sind. Au-pairs müssen ihre Ferien ausserhalb der Arbeitgeberfamilie verbringen können. Ferien zusammen mit der Gastfamilie gelten als Arbeitszeit.
Checkliste Anstellung
Wer sich für eine Aupair-Lösung entschieden hat, erweitert die eigene Familie um ein Mitglied. Folgendes ist bei der Anstellung zu beachten:
Es gibt Standard-Arbeitsverträge des Verbandes der Schweizer Au-pair-Organisationen (www.au-pair-suisse.ch). Der Nettolohn für ein Jeune-fille oder einen Jeune-homme beträgt je nach Arbeitszeit zwischen 490 und 600 Franken, dazu kommen Kost und Logis. Eine Gratifikation oder ein 13. Monatslohn kann auf freiwilliger Basis entrichtet werden. Bei Au-pairs, die älter als 18 Jahre alt sind, fallen zusätzlich AHV-Beiträge an. Die Vermittlungen verlangen für ihre Dienstleistung eine einmalige Einschreibgebühr sowie eine Vermittlungsgebühr für jede erfolgte Platzierung. Im Gegenzug stehen sie gerade für eine seriöse Abklärung der angehenden Au-pairs und die Suche nach der passenden Familie. Die Gastfamilie muss eine Unfallversicherung für die Dauer des Arbeitsvertrages abschliessen. Für die Kosten der Schule sowie des öffentlichen Verkehrs kommt das Au-pair selber auf; falls es im Auftrag der Gasteltern oft mit den Kindern unterwegs ist, darf es einen angemessenen Beitrag an das Bus- oder Bahnabonnement erwarten. Eine Deutschschweizer Familie ist aufgefordert, in Anwesenheit des Au-pairs hochdeutsch zu sprechen. Sie ist verpflichtet, ihr ein abschliessbares Zimmer zur alleinigen Verfügung bereitzustellen. Das Au-pair braucht einen gut strukturierten Wochenarbeitsplan. Für die Freizeitgestaltung ist es selber zuständig, sollte sich aber auf die Unterstützung der Gastfamilie bei der Suche verlassen dürfen sowie ein offenes Ohr in allen Lebenslagen erwarten. Und nicht vergessen: Auch ein Jeune-fille oder ein Jeune-homme hat Geburtstag und freut sich an Weihnachten über eine kleine Aufmerksamkeit.