Rückruf Bimbosan
Rückruf von Bimbosan-Schoppenzusätzen
Von Anita Zulauf und Martina Schnelli
In zwei Chargen der Getreidebeikost Bio-Hosana und Bio-2 wurden Cronobacter spp. nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt öffentlich.
Nach einer öffentlichen Warnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV vom 9.6.20 ruft Bimbosan dazu auf, Getreidebeikost einer bestimmten Charge zurückzubringen. Eine mikrobiologische Verunreinigung durch Enterobakterien wurde festgestellt. Vom Rückruf betroffen sind zwei Schoppenzusatz-Produkte und zwar: Bio-Hosana (ab 4 Monaten) und Bio-2 (ab 5 Monaten). Fotos der Produkte finden Sie am Ende des Artikels.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Rückruf:
Warum warnt das Bundesamt öffentlich vor dem Verzehr der Bimbosan-Produkte?
Im Rahmen einer risikobasierten, amtlichen Kontrolle haben die kantonalen
Lebensmittelvollzugsbehörden in der Getreidebeikost Bio-Hosana und Bio-2 im
Nachfüllbeutel eine mikrobiologische Belastung durch Enterobakterien (Cronobacter sakazakii) festgestellt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV schreibt, eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden. «Cronobacter können bei Neugeborenen und Säuglingen bis 12 Monaten zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen», heisst es in der öffentlichen Warnung.
Welche Chargen der Bimbosan-Getreidebeikost Bio-Hosana und Bio-2 sind genau betroffen?
Betroffen sind einzig folgende Produkte im Nachfüllbeutel:
Bio-Hosana, Lot L19432 S1, Mindest-Haltbarkeitsdatum: 19.07.2021 und Bio-2 (Hafer Dinkel), Lot L27057200201, Mindest-Haltbarkeitsdatum: 13.10.2021. Die Produkte wurden von Herbst 2019 bis März 2020 in der Schweiz verkauft.
Was sagt Bimbosan dazu?
In einer ausführlichen Stellungnahme vom 9.6.20 schreibt Bimbosan, dass bis zum 8.6. galt, dass jenes Bakterium einzig in Säuglingsmilchen für Kinder bis zwei Monate verboten war. Bei Produkten, die sich an ältere Kinder richten, gab es keine gesetzliche Regelung. Im Wortlaut: «Cronobacter sakazakii ist ein spezifisches Bakterium, das für sehr kleine Babys (bis 2 Monate) und Frühgeburten in sehr seltenen Fällen eine Gesundheitsgefahr darstellen kann. Daher ist dieses Bakterium auch spezifisch bei Anfangsmilchen nicht erlaubt. Für alle anderen Produkte, welche sich an ältere Kinder richten, galt bis dato der Grundsatz, dass dieses Bakterium kein Sicherheitsrisiko darstellt. Entsprechend war dies gesetzlich auch nicht geregelt. Das BLV beurteilt diesen Fall nun seit dieser Woche (8.6.2020) neu dahingehend, dass ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann und hat eine entsprechende Warnung veröffentlicht.»
Bimbosan hält fest: «Die Bimbosan Produkte haben unsere Firma gemäss dem geltenden Lebensmittelgesetz einwandfrei verlassen. Bimbosan unternimmt mehr als das gesetzlich verlangte Minimum, um jederzeit eine hohe Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) hat nun die Praxisauslegung in Bezug auf Cronobacter spp. in Beikost geändert. Für diese Praxisänderung haben wir noch keine Begründung erhalten. Wir werden selbstverständlich die neue Praxisauslegung für neue Produktionen übernehmen.»
Was geschieht mit bereits gekauften Produkten dieser Chargen?
Gemäss Einschätzung des BLV sollten Produkte aus den beiden obengenannten Lotnummern nicht konsumiert werden. Wer Packungen der genannten Chargen gekauft hat, wird daher gebeten, das Produkt nicht zu verwenden und es bei der Verkaufsstelle (Apotheke, Drogerie, Coop) zurückzugeben. Kunden erhalten für die betroffenen Produkte das Geld zurück oder ein kostenloses Ersatzprodukt.
Was sind die Symptome einer Infektion?
Gemäss Bimbosan sollte bei folgenden Symptomen ein Pädiater aufgesucht werden:
- starke Kopfschmerzen
- steifer Nacken
- Fieber
- Übelkeit und Erbrechen
- Lichtscheue
- Bewusstlosigkeit oder Verwirrtheit, wenn das Gehirn beeinträchtigt ist
- Krampfanfälle
- Hörstörungen
9.6.20. Quellen: admin.ch, bimbosan.ch