Ratgeber
Was sagen die Hotelsterne?
Von Anita Zulauf und Martina Schnelli
Gibt es feste Regeln, was ein 4-Sterne-Hotel bieten muss und ab wann man Mängel einklagen kann? Unsere Juristin Kirsten Jäggi weiss weiter.
Frage: Wir haben Ferien in einem 4-Sterne-Hotel gemacht. Leider waren wir sehr enttäuscht. Im Zimmer gab es keinen Föhn, keines der üblichen Pflegeprodukte und kalt war es auch in den Zimmern. Gibt es feste Regeln, was ein 4-Sterne-Hotel bieten muss und ab wann man Mängel einklagen kann? Wir wollen nicht wieder hereinfallen.
H.G.
Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, lic. iur.:
Die Sterneklassierung von Hotels wird von den Branchenverbänden geregelt und stellt keinen absoluten Massstab für bestimmte Qualitätsniveaus dar. Die Vorgaben pro Sterne-Klasse sind je nach Land unterschiedlich und werden auch unterschiedlich gut überprüft. Die Klassierung nach Sternen eignet sich daher höchstens für eine erste grobe Triage bei der Hotelauswahl und kaum für das Einfordern von bestimmten Leistungen.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass das Hotel Ihrer Wahl Ihren Ansprüchen genügt, sollten Sie sich die erwartete Ausstattung oder die Eigenschaften bei der Buchung schriftlich bestätigen lassen. Sollte das Hotel dann diese vereinbarten Eigenschaften nicht aufweisen, können Sie diese noch während des Aufenthaltes direkt bei der Hotelleitung einfordern. In der Regel sollte dann eine Herstellung des vereinbarten Zustands und eine gütliche Einigung möglich sein.
Im anderen Fall können Sie den Mangel, Ihre Beschwerde vor Ort und Ihre Einigungsbemühungen schriftlich und fotografisch dokumentieren und damit bei Ihrem Vertragspartner (Hotel, Reisebüro oder Buchungsplattform) eine Reduktion des Preises einfordern. Ein fehlender Föhn rechtfertigt wohl noch keine Preisreduktion, ein Zimmer zum Hof müssen Sie aber nicht akzeptieren, wenn Sie eindeutig ein Zimmer mit Blick auf die Berge gebucht haben.