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Kinder starten früher in den Kindergarten – und büssen später dafür
Heute schicken deutlich mehr Eltern ihre Kinder früher in die Schule als noch vor 15 Jahren. Diese bleiben dann öfter sitzen.
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Im Kanton Zürich muss ein Kind zur Schule, wenn es am kantonalen Stichtag vierjährig ist. Immer mehr Eltern schicken ihre Sprösslinge aber früher in den Kindergarten – das betrifft dreimal mehr Kinder als noch 2001. Ein Grund: Der Kanton Zürich hat 2007 die Verordnung für eine vorzeitige Einschulung vereinfacht. Dies zeigt die kürzlich erschienene Studie «Bildungsverläufe während der obligatorischen Schulzeit im Kanton Zürich».
Nun könnte man davon ausgehen, dass diese Schüler einen Bildungsvorsprung gegenüber ihren Altersgenossen haben. Falsch. Die Studie zeigt, dass fast jedes vierte Kind, das im Jahr 2010 früher eingeschult wurde, bis zum Ende der 3. Klasse eine Klasse repetieren muss, wie der Tages Anzeiger schreibt. Zum Vergleich: Die Zahl der regulär eingeschulten Kinder, die bis zum 3. Jahr sitzen bleiben, ist dreimal tiefer.
Für die Autoren der Studie steht denn auch fest: «Schülerinnen und Schüler, die die ersten Schuljahre regulär durchlaufen, weisen erfolgreichere Bildungsverläufe auf als Schülerinnen und Schüler, die während der Unterstufe keinen Regelverlauf aufweisen.»
Die Forscher zeigen auch, dass Repetieren im Grunde wenig bringt – eher noch Nachteile hat. So können zum einen «Lücken in Wissen und Fähigkeiten durch Repetitionen nicht geschlossen werden». Zum anderen fühlen sich die Hälfte aller Repetenten minderwertig. Sie schliessen die Schule auch deutlich häufiger in einem Schultyp mit geringeren Anforderungen ab als solche, die in der Primarschule nicht sitzen geblieben sind. Sie treten auch häufiger vorzeitig aus der Schule aus.
Bei den vorzeitigen Einschulungen gibt einen deutlichen Stadt-Land-Unterschied. Die mit Abstand höchste Quote vorzeitig Eingeschulter zeigt sich mit über vier Prozent in der Stadt Zürich, gefolgt von den Bezirken Meilen und Horgen mit fast zwei Prozent. Gründe dafür sehen die Autoren mehrere: In Zürich werden die Gesuche in der Regel ohne weitere Abklärungen bewilligt, andernorts braucht es ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Krippe. Zudem herrschen auf dem Land tiefere Bildungserwartungen vor als in der Stadt.
Ein Beitrag von «watson».
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