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Trennung
Mit Zwang zur Einigung
Jedes Jahr verlieren Hunderte von Kindern den Kontakt zu einem Elternteil. Oft ist der Grund dafür der Streit um ihre Betreuung. Nun will der Bund handeln: Eltern sollen per Gesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.
Im Jahr 2019 wurden 12 809 Kinder in der Schweiz zu Scheidungskindern. Über Trennungen von Konkubinatspaaren mit Kindern gibt es keine Statistik. Doch es wird davon ausgegangen, dass sich unverheiratete Eltern etwa gleich häufig trennen. Demnach waren 2019 also schätzungsweise mehr als 20 000 Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen.
Vielen Paaren gelingt es, ein neues Gleichgewicht zu finden. Sie erarbeiten Lösungen, getrennte Wege zu gehen und gleichzeitig in der Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu bleiben, die Betreuung und den persönlichen Kontakt für alle Beteiligten vernünftig zu regeln.
Sind sich die Eltern jedoch uneinig, steht ihnen in der Schweiz oft ein langwieriger Prozessweg bevor. Wenn strittige Eltern keine Lösung finden und eine Kooperation nicht möglich ist, artet das nicht selten in einen jahrelangen Rosenkrieg um die Kinder aus. In letzter Konsequenz sind die Behörden machtlos. Irgendwann wird «zu Gunsten» eines Elternteils entschieden, mit der Begründung, das Kind müsse endlich zur Ruhe kommen. Infolge dessen verlieren zwischen 500 bis 700 Kinder den Kontakt und die positive Bindung zu einem Elternteil. Jedes Jahr.
Kein Streit um Kinder
Die Schweiz hat 2014 mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall einen ersten, zögerlichen Schritt unternommen. Weiter wollte sich der Staat nicht einmischen. Die Familie galt bis anhin als Privatsache.
Ganz anders etwa in Skandinavien, das in vielen sozialen und familiären Belangen fortschrittlich ist. So auch, wenn es um die Trennung von Eltern geht. Väter und Mütter müssen vor einem allfälligen ersten Termin vor Gericht in eine Beratung, in der die Betreuung der Kinder geregelt wird. Das läuft dort auch darum gut, weil es gesellschaftlich nicht toleriert wird, dass man um die Kinder streitet.
Zwar gibt es in der Schweiz die Aufforderung zur Mediation. Doch die hat sich nicht durchgesetzt. Die Freiwilligkeit ist hier das Problem. «Die Situation ist unbefriedigend », sagt David Rüetschi, Leiter Zivilrecht beim Bundesamt für Justiz. Darum will man nun handeln und auf Bundesebene Schritte prüfen. «Derzeit laufen in einigen Kantonen verschiedene Modellversuche, die Eltern zur Zusammenarbeit in der Betreuung der Kinder verpflichten soll.»
In rund zwei bis drei Jahren soll dem Parlament ein Bericht vorgelegt werden. Anstoss dazu war ein Postulat von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (Die Mitte) von 2019, das «Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater» verlangt.
Patrick Fassbind, Anwalt, Familienrechtswissenschaftler und Präsident der Kesb Basel-Stadt, ist der Meinung, dass dringender Handlungsbedarf auf Gesetzesebene besteht. «Es muss ein Umdenken im Umgang mit Elternkonflikten stattfinden.» Er weiss, wovon er spricht. Denn bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb Basel-Stadt hat das Umdenken bereits begonnen. Dort wird das Modell der Angeordneten Beratung angewendet. Das Basler Zivilgericht startete bereits 2009 mit diesem Modell, das sich dem in Deutschland entwickelten Cochemer-Modell anlehnt. Die Kesb Basel-Stadt folgte 2016. Seither werden uneinige Eltern in die Beratung geschickt.
Einvernehmliche Lösung
Überraschendes Fazit: Rund 75 Prozent der bereits sehr zerstrittenen Eltern finden mithilfe der Angeordneten Beratung eine einvernehmliche Lösung. Bei manchen braucht es lediglich ein Gespräch, bei anderen mehrere. Und die Erfahrung zeigt: Die meisten Eltern sind froh über eine professionelle Auslegung der rechtlichen und psychosozialen Lage, weil sich viele darin gar nicht auskennen und sich nun unterstützt fühlen.
Ziel ist es, hochstrittige Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Und: «Wir wollen keine Beistandschaften mehr errichten, die dann ewig dauern und keine oder wenig Wirkung haben», so Patrick Fassbind. Mit dem Zwang zur Einigung wird den Eltern klargemacht, dass es in ihrer Verantwortung liegt, dem Recht des Kindes auf beide Eltern zu entsprechen. Und dass sie es schaffen müssen und können, das Kind gemeinsam zu erziehen, damit es ihm gut geht. «Nur von den Eltern gemeinsam erarbeitete und getragene Entscheidungen stellen auch wirksame und nachhaltige Lösungen dar», so Patrick Fassbind.
Welche Betreuungsmodelle letztendlich funktionieren, wüssten die Eltern selbst am besten. Denn jede Konstellation sei schliesslich individuell. Und da es um das Kindeswohl geht, werden die Direktbetroffenen in den Prozess mit einbezogen: die Kinder. Sie werden von geschulten Fachleuten nach ihren Bedürfnissen befragt.
Zwar sind Kinderbefragungen nicht ganz unumstritten. Doch Patrick Fassbind sagt, dass dies ein sehr wichtiger und zentraler Punkt sei. «Kinder haben in der Regel eine ganz klare Meinung. Sie äussern sie gerne und sind stolz, ernst genommen zu werden und ein Mitspracherecht zu haben.»
Zudem müssten Kinder zwingend über ihre Rechte informiert werden. Dafür sorgen die Basler Behörden im Rahmen der Befragung, und indem sie ihnen das Kinderrechtsbuch Juris mitgeben, in dem die Rechte der Kinder aufgezeigt werden.
Zeitnah in die Beratung
Der Nachteil heute ist: Bevor die Angeordnete Beratung verfügt werden kann, ist oft schon sehr viel Zeit vergangen. Denn mit der aktuellen Gesetzgebung kommen das Gericht oder die Kesb erst ins Spiel, wenn ein Antrag eines Elternteils vorliegt und es meist bereits brennt. Das muss sich dringend ändern, findet Patrick Fassbind.
Eine gesetzliche Verpflichtung, sich als Eltern gemeinsam beraten zu lassen, ähnlich wie in Skandinavien, wäre die richtige Stossrichtung. Wenn Eltern sich trennen, sollen sie sich also zeitnah mindestens einem Beratungsgespräch unterziehen müssen, in dem der zukünftige Umgang miteinander und mit den Kindern thematisiert wird. Egal, ob sie verheiratet sind oder im Konkubinat leben. Der Staat könne damit Eltern und Kindern eine Starthilfe geben.
Dazu braucht es ein Angebot, die Schaffung spezifischer Beratungsstellen etwa. Das kostet zwar Geld, aber letztendlich würde mit dem Wegfallen langwieriger Prozesse und der Entlastung der Behörden viel Geld gespart. Denn heute stellen mehr als 50 Prozent aller Verfahren bei der Kesb Elternstreitigkeiten dar.
Patrick Fassbind ist sich bewusst, dass viele Eltern das Beratungsangebot eigentlich nicht nötig hätten. «Doch schaden würde es sicher auch nicht. Und hochstrittige Verfahren könnten grösstenteils verhindert und viel Leid erspart werden. » Er ist überzeugt, dass die Umsetzung dieses Modells sinnvoll und machbar wäre. Und man mit den nötigen Schritten nicht mehr allzu lange warten sollte.
Was ist eine Angeordnete Beratung?
Initiiert wurde der Zwang zur Einigung vom Arbeitskreis Netzwerk Kinder in Basel, das aus Richtern, Anwälten, Psychologen, Psychiatern, Sozialarbeitern und Kesb-Fachleuten besteht. Das Zivilgericht Basel-Stadt wendet das Modell seit 2009 an, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb seit 2016.
Abhängig von der Grundproblematik werden die Beratungen entweder von Sozialarbeitenden, Psychologen oder Psychiatern durchgeführt.
Ziel ist, dass sich Eltern in der Betreuung und dem persönlichen Verkehr mit den Kindern einig werden. Dabei hat das Wohl des Kindes absolute Priorität.
Bei der Angeordneten Beratung stehen drei zentrale Faktoren im Vordergrund: die elterliche Verantwortung, der Einigungszwang und eine kurze Zeitspanne von höchstens drei Monaten. Die Erfahrung zeigt, dass rund 75 Prozent der Eltern eine gute Lösung finden.
Ausschlusskriterien:
♦ Häusliche Gewalt
♦ Sexuelle Ausbeutung
♦ Psychische Erkrankungen
♦ Beziehungskrieg mit Eskalationsgefahr.
Als Quereinsteigerin in den Journalismus schreibt Anita Zulauf erst für die «Berner Zeitung», die Migrationszeitung «Mix», nun bei «wir eltern» und als freie Journalistin bei dem Kulturmagazin «Ernst». Sie mag Porträts und Reportagen über Menschen-Leben und Themen zu Gesellschaft und Politik. Als Mutter von vier Kindern hat sie lernen müssen, dass nichts perfekt, aber vieles möglich ist.