Ratgeber
Kinderkrach und Nachbarnärger
Wir wohnen in einer Mietwohnung mit unseren drei kleinen Kindern zwischen 1 ½ und 5 Jahren. Nun fühlt sich unsere Nachbarin durch den Kinderlärm gestört, insbesondere wenn sie abends kurz vor 18 Uhr von der Arbeit nach Hause kommt und den Feierabend geniessen möchte. Der Kinderlärm entsteht vor allem durch spielen und herumrennen im Gang und manchmal durch Bobby Car-Fahren. Die Nachbarin verlangt, dass um 18 Uhr Ruhe ist. Muss ich nun meinen Kindern schon um diese Zeit das Spielen und Toben verbieten? In unserer Hausordnung ist eine Ruhezeit von 21.30 Uhr bis 7 Uhr angesetzt. C.S.
Nein, Sie müssen Ihren Kindern um diese Zeit das Spielen nicht grundsätzlich verbieten; Sie halten sich ja an die Ruhezeiten. Mieter haben das Recht «normal» in ihrer Wohnung zu leben und in einem Haushalt mit drei Kleinkindern geht es nun mal lauter zu und her als bei alleinstehenden Personen. Es gilt gemeinhin als zumutbar, dass Kinder in der Wohnung spielen und rennen. Allerdings sind Mieter laut Mietrecht verpflichtet, die Wohnung sorgfältig zu gebrauchen. Damit ist unter anderem gemeint, dass auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht genommen werden muss. Diese Pflicht wird oft in der Hausordnung näher umschrieben und konkretisiert, zum Beispiel durch die Festsetzung von Ruhezeiten.
Bevor Sie oder Ihre Nachbarin sich an den Vermieter wenden, wäre es ratsam, das Problem in einem Gespräch zu lösen. Versuchen Sie mit Ihrer Nachbarin eine einvernehmliche Lösung zu suchen und ihr in einzelnen Punkten entgegenzukommen. Vielleicht können sie vereinbaren, dass Ihre Kinder auf das Bobby Car-Fahren verzichten. Dies ist ohnehin ein Grenzfall: Da das Bobby Car-Fahren eher ein Spiel für draussen ist, ist fraglich, ob es sich mit der Pflicht zum sorgfältigen Gebrauch der Mietwohnung vereinbaren lässt.
Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin