Einschulung
Ist mein Kind reif für den Kindergarten?
Immer mehr Eltern wollen ihr Kind für den Kindergarten um ein Jahr zurückstellen. Weshalb eigentlich? Und welche Voraussetzungen sollte ein Kind für die Einschulung mitbringen?
Tanja Keller aus Zürich hatte kein gutes Gefühl dabei, ihre Tochter in den Kindergarten zu schicken: Alina feierte nur wenige Tage vor dem Stichtag für die Einschulung ihren vierten Geburtstag. Sie war anhänglich, verspielt und schüchtern und wollte noch immer bei den Eltern im Bett schlafen. Alina mochte die Vorstellung nicht, von ihren Eltern täglich ein paar Stunden getrennt zu sein. Sie besuchte zwar bereits zwei Tage pro Woche die Kita, ass dort aber mit ihren Gspänli zusammen Zmittag. Die Aussicht, an den Arbeitstagen ihrer Eltern den Mittag mit fremden Kindern im Hort verbringen zu müssen, versetzte sie in Schrecken. Doch die Krippen-Leiterin redete die Bedenken der Eltern weg und weitere Abklärungen mochten diese nicht machen. Alina wurde eingeschult.
Die ersten Monate im Kindergarten weinte Alina fast jeden Morgen, klammerte sich an die Hand der Mutter und klagte über Bauchschmerzen. Obwohl die Überforderung anhielt, empfahl auch die Kindergartenlehrerin, Alina nach zwei Jahren regulär in die Schule zu schicken. Wäre es nach dem Gefühl der Eltern gegangen, hätten sie für ihr Kind ein drittes Kindergartenjahr gewünscht. In der Stadt Zürich wäre auch dafür eine Abklärung nötig gewesen. «Irgendwie hatten wir das Gefühl, es würden uns Hürden in den Weg gestellt», sagt Tanja Keller. Weil sie ihre Tochter schützen möchte, will sie hier nicht unter ihrem richtigen Namen berichten.
Etwas anders lief es bei Brendon (6 Jahre) aus Küssnacht (SZ): Er wäre ebenfalls bereits mit knapp vier Jahren in den Kindergarten gekommen – der Junge feiert am 16. Juli Geburtstag. Seine Mutter Adelina Tunaj empfand eine Einschulung als zu früh: «Brendon begann erst spät zu sprechen und körperlich war er noch so klein.»
Deshalb entschieden die Eltern, ihr Kind ein Jahr später in den Chindsgi zu schicken. Da das erste Kindergartenjahr im Kanton Schwyz freiwillig ist, mussten sie kein Gesuch einreichen – eine An- oder Abmeldung auf einem zugeschickten Formular genügte für eine Rückstellung. Weil Brendon trotz verzögertem Eintritt in den Kindergarten auch im Jahr darauf noch sehr kindlich war, unterstützte und stärkte ihn eine Früherzieherin, eine Logopädin feilte mit ihm an der Sprache. Auf den Wunsch der Eltern hin und in Absprache mit der Kindergärtnerin besucht Brendon nun ein zweites Jahr den Kindergarten in Küssnacht. Auf den Schulbeginn im Sommer freut sich der Junge nun riesig.
Zumindest in Zürich werden die Gefühlslage und Einschätzungen der Eltern zunächst tatsächlich nicht berücksichtigt. Dort liegt die Entscheidungsmacht, ob ein Kind ein Jahr später in den Kindergarten eintreten darf, bei den Behörden. Eltern müssen bei der Schulverwaltung ein Rückstellungsgesuch einreichen, das entweder gutgeheissen oder abgelehnt wird. Grundlage dafür ist der individuelle Entwicklungsstand des Kindes, der von einem Kinderarzt oder Schulpsychologen, einer Logopädin oder der Krippenleitung abgeklärt wird. Attestieren ihm diese einen Entwicklungsrückstand, dem bei einer regulären Einschulung nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, darf es ein Jahr später mit dem Kindergarten beginnen.
Seit das Schweizerische Schulkonkordat HarmoS in Kraft ist, haben die meisten Kantone den Stichtag für die Einschulung auf den 31. Juli verschoben. Den Kleinen wird mitunter fast noch mit dem Schnuller im Mund das Znüni-Täschli umgehängt. Das macht vielen Eltern zu schaffen und ist wohl einer der Gründe, weshalb die Rückstellungen zugenommen haben. Laut der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsfragen (SKBF) beträgt der Anteil der verzögerten Einschulung beispielsweise im Kanton Solothurn mittlerweile 10 Prozent, im Kanton Thurgau 20 Prozent und in Luzern sogar 40 Prozent.
Eine Zunahme beobachtet auch Matthias Obrist, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Zürich. Der erfahrene Schulpsychologe sitzt im nüchternen Bau des Zürcher Schulamts und zeigt zunächst grosses Verständnis: «Viele Mütter und Väter befürchten, ihr Kind sei überfordert und zu jung, um täglich mehrere Stunden ausserhalb des Elternhauses in einer Gruppe zu verbringen.» Die Bedenken der Eltern – sofern sie überhaupt auf ihn zukommen – nimmt er sehr ernst: «Sie kennen ihr Kind schliesslich am besten.» Trotzdem setzt Matthias Obrist ein Fragezeichen hinter den Trend der späteren Einschulung. «Wenn Eltern ihr Kind einfach länger bei sich zu Hause behalten möchten und Mühe mit der Ablösung haben, ist das ein schlechter Grund für ein Rückstellungsgesuch.»
Bis vor wenigen Jahren waren Rückstellungswünsche kaum ein Thema. Im Gegenteil: Weil viele Eltern vor der Schulharmonisierung eine Unterforderung ihres Kindes befürchteten, stellten sie eher Gesuche für eine vorzeitige Einschulung– aus Angst, der Bildungszug würde sonst ohne ihren Sohn oder ihre Tochter abfahren. Aber auch mangelnde Betreuungsmöglichkeiten spielten damals eine Rolle. Verbrachte das Kind den Morgen im Kindergarten, konnten die Eltern – meist betraf es die Mutter – zumindest wieder einen halben Tag arbeiten. Dank Tausender neuer Kitas in der Schweiz fällt dies als Grund für eine vorgezogene Einschulung weg.
Das Pendel schlägt heute auf die andere Seite aus. «Viele Eltern sind der Ansicht, dass ihr Kind beim Kindergarteneintritt schon gewisse Kompetenzen mitbringen sollte und möchten, dass das Kind sprachlich, motorisch und punkto Selbstsicherheit noch etwas nachreift», sagt Matthias Obrist. Wohl auch, um ihm einen Startvorteil zu schaffen. Auffallend sei nämlich, dass der Wunsch nach Rückstellungen oft von bildungsnahen Eltern komme.
Der Grund liegt womöglich im «Relative Age Effect», der Eltern aufhorchen lässt. Dies ist die wissenschaftlich untermauerte Beobachtung, dass die ältesten Kinder in der Klasse über die ganze Schullaufbahn hinweg erfolgreicher sind als ihre jüngsten Klassenkameraden.
Gerade im Vorschulalter können wenige Monate einen grossen Unterschied punkto Entwicklungsstand ausmachen. Ist ein Kind beispielsweise am 31. Juli 2015 geboren, kommt es Mitte August 2019 – knapp nach seinem vierten Geburtstag – in den Kindergarten. Das am 1. August 2014 geborene Kind ist bei der Einschulung zum gleichen Zeitpunkt in denselben Kindergarten bereits über fünf Jahre alt – also um einen Viertel lebenserfahrener als sein jüngeres Gspänli. Dieser Vorsprung scheint sich in den folgenden Jahren zu verfestigen. Denn laut Studien schaffen ältere Klassenkameraden öfter den Übertritt ins Gymnasium als die jüngeren und sind dort entsprechend übervertreten.
Die Krux: Egal wann der Stichtag festgelegt wird – in einem Klassenzug wird es immer ein jüngstes und ein ältestes Kind geben.
Dennoch versuchen die Schulbehörden das latente Ungleichgewicht mit entsprechender Unterstützung und Förderung der betroffenen Mädchen und Jungen bereits im Kindergarten auszugleichen. Um aber überhaupt erfasst und gefördert zu werden, müssen die Kinder tatsächlich in den Kindergarten eintreten.
Allerdings gibt es beim Eintritt in den Kindergarten trotz HarmoS grosse kantonale Unterschiede: In 17 Kantonen besuchen alle Kinder den Kindergarten zwei Jahre lang obligatorisch, so im Kanton Zürich, Bern, Basel, St.Gallen, Aargau und Solothurn. In acht Kantonen dauert der Kindergarten mindestens ein Jahr, beispielsweise in Luzern, Obwalden, Schwyz und Zug. Die meisten Kantone mit einjährigem Obligatorium bieten aber ein zweites Kindergartenjahr an, das die Eltern freiwillig in Anspruch nehmen können.
In einigen Kantonen dürfen die Eltern selber entscheiden, ob sie ihr Kind um ein Jahr zurückstellen wollen, so in Bern und im Aargau. Hier braucht es weder eine schulpsychologische noch eine ärztliche Abklärung, die Eltern können den Kindergarteneintritt nach eigenem Ermessen um ein Jahr verzögern. Die Arbeitsgruppe Bildung der CVP Schweiz fordert sogar, dass diese Freiheit allen Eltern in der Schweiz zugestanden wird.
Ob diese elterliche Freiheit aber wirklich dem Kind zugute kommt? Da ist Matthias Obrist skeptisch: «Wenn es nicht wirklich besondere Gründe für eine Rückstellung gibt, sollte man das Kind regulär in den Kindergarten schicken.» Man erweise ihm keinen Dienst, wenn man es künstlich zurückhalte: «Es ist besser, die Kinder bei einem allfälligen Entwicklungsrückstand zu fördern», empfiehlt der Schulpsychologe.
Der Eintritt in den Kindergarten ist ein grosser Schritt – für das Kind genauso wie für seine Eltern. Haben diese das Gefühl, ihr Kind sei noch nicht so weit, sollten sie sich nicht scheuen, die Schulpflege zu kontaktieren. Die amtlichen Hürden mögen zwar zunächst abschrecken – dahinter aber stecken meist verständnisvolle und kompetente Fachleute, die mit den Eltern zusammen nach der besten Lösung für das Kind suchen.
Für Alina ist die Suche nach dem richtigen Platz im Schulbetrieb noch nicht ganz zu Ende. Die heutige Drittklässlerin ist weiterhin die Jüngste in der Klasse, ein Kopf kleiner als manches Gspänli und sie gehört schulisch zu den Schlusslichtern. Während ihre Mitschüler über Games diskutieren, versteht Alina nicht, weshalb die anderen Kinder über sie lachen, wenn sie vom Christkind erzählt. Für sie wäre es womöglich besser gewesen, wenn die Bedenken der Eltern von der Krippen- und Kindergartenlehrperson ernster genommen worden wären und sie ein Gesuch für eine verzögerte Einschulung gestellt hätten.
Mittlerweile haben sich die Eltern durchgerungen, Alina schulpsychologisch abklären zu lassen. Tanja Keller möchte nicht länger zuschauen, wie ihr Kind «schulisch unter die Räder kommt». Die Ergebnisse sind noch nicht eingetroffen. Voraussichtlich aber wird Alina eine Klasse wiederholen oder in die Steinerschule wechseln.