Ratgeber
Weniger Ferien wegen Ausfall in der Schwangerschaft?
Von Anita Zulauf und Martina Schnelli
Darf ein Chef den Ferienanspruch kürzen, wenn eine Schwangere krankheitsbedingt ausfällt?
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Ich habe vor zweieinhalb Monaten mein erstes Kind geboren und befinde mich zurzeit im bezahlten Mutterschaftsurlaub. Nun hatte ich Kontakt mit meinem Chef, der mir mitgeteilt hat, dass er mir wegen meiner langen Absenz im Mutterschaftsurlaub und weil ich in der Schwangerschaft einen Monat nicht zur Arbeit erscheinen konnte, den Ferienanspruch kürzen werde. Damit habe ich nicht gerechnet und wusste nicht, was ich sagen soll, frage mich jetzt aber, ob er das überhaupt darf? B.C.
Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin:
Nein, in Ihrem Fall nicht. Grundsätzlich ist es nicht zulässig, den Ferienanspruch zu kürzen, wenn eine Frau den gesetzlich geregelten, bezahlten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub bezieht.
Das Obligationenrecht erlaubt aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Ferienkürzung, wenn Angestellte ihrer Arbeit längere Zeit nicht nachkommen können. Bei Absenzen wegen Schwangerschaft ist eine Kürzung erlaubt, aber erst, wenn die Frau insgesamt drei volle Monate gefehlt hat. Die zulässige Kürzung beträgt dann einen Zwölftel des jährlichen Ferienanspruchs. Für jeden weiteren vollen Abwesenheitsmonat dürfen die Ferien um einen weiteren Zwölftel reduziert werden.
Ein Beispiel: Wenn eine Frau wegen einer Risikoschwangerschaft 4½ Monate nicht arbeiten kann, reduziert sich der Ferienanspruch um 2/12 (= 1/6). Bei vier Wochen Ferien (20 Tage) dürften ihr also 3½ Tage abgezogen werden.
Da Sie während der Schwangerschaft aber nur einen Monat lang an der Arbeit verhindert waren, ist Ihr Arbeitgeber demnach nicht berechtigt, Ihre Ferien zu kürzen.