Schwangerschaft, Gesundheit
Der abgecheckte Embryo

Gehört zum Standard in der Schwangerschaft: Ultraschalluntersuchung.
Die pränatalen, also vorgeburtlichen, Untersuchungen gehören heute zum Vorsorgestandard. Dem Arzt ist es allerdings von Gesetzes wegen verboten, ohne vorherige gründliche Information Untersuchungen zu veranlassen. Zudem muss er die Schwangere darauf aufmerksam machen, dass sie ein Recht auf Nichtwissen hat.
Schwangere nicht alleine lassen
Ein neuer Leitfaden, der seit 2006 für alle Frauenärztinnen und -ärzte in der Schweiz verbindlich ist, soll die Kommunikation verbessern. Ein Arzt muss verständlich und neutral erklären, was bei der Messung der Nackentransparenz oder beim Bluttest gemacht wird und was die Ergebnisse aussagen. Nur so kann die Schwangere entscheiden, ob sie die Tests in Anspruch nehmen will oder nicht.
Wichtig ist, dass die werdenden Mütter nach einem Ergebnis nicht alleine gelassen werden. Das «Bundesgesetz für genetische Untersuchungen beim Menschen» verpflichtet die Kantone dazu, unabhängige Informations- und Beratungsstellen einzurichten und diese mit fachkundigem Personal zu besetzen (siehe Adressen).
Methoden der pränatalen Diagnostik
- Ultraschall
Bereits bei der ersten Schwangerschaftskontrolle wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt – sofern die Eltern dies wünschen. Mindestens zwei Untersuchungen (Screenings) pro Schwangerschaft werden empfohlen und von der Krankenversicherung bezahlt, eine zwischen der 11. bis 14., die zweite zwischen der 20. bis 23. Woche. Der Arzt kann erkennen, ob das Kind am richtigen Ort liegt, ob die Proportionen stimmen und ob sein Herz schlägt. Ausserdem wird die Nackentransparenz gemessen, wobei errechnet wird, wie viel Körperwasser sich unter der Haut des Kindes angesammelt hat. Daraus lässt sich abschätzen, wie gross die Wahrscheinlichkeit eines Down-Syndroms oder eines Herzfehlers ist. - Fruchtwasserpunktion
Der älteste genetische Test ist die Fruchtwasserpunktion (Amniozentese). Mit dieser können unter anderem Chromosomenstörungen beim Kind festgestellt werden. Durch die Bauchdecke wird mit einer Nadel Fruchtwasser für eine Untersuchung entnommen. Dadurch kann es in 0,5 bis 1 Prozent der Fälle zu einer Fehlgeburt kommen. Weil eine bestimmte Menge an Fruchtwasser vorhanden sein muss, wird die Fruchtwasserpunktion normalerweise zwischen der 16. und 19. Woche durchgeführt. - Chorionzotten-Biopsie
Diese Untersuchung ist bereits zwischen der 11. und 13. Woche möglich. Der Arzt sticht mit einer Nadel durch Bauchdecke und Gebärmutter der werdenden Mutter und entnimmt Zellmaterial von der Plazenta. Die Analyse des Materials gibt Auskunft über die Anzahl der Chromosomen und das Geschlecht des Kindes. Da sie zu den invasiven Methoden zählt – durch die Bauchdecke wird Plazentagewebe entnommen – besteht ebenfalls ein Fehlgeburtsrisiko (0,5 bis 1 Prozent). - Erst-Trimester-Test
Dieser Bluttest ist ungefährlich für den Embryo. Er kann ab der 11. und bis Ende 14. Woche eingesetzt werden.
Beratung und Anlaufstellen
- Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod, Telefon 031 333 33 60 (Montag bis Freitag 8.30–10 Uhr), [www.fpk.ch] (http://www.fpk.ch/"www.fpk.ch")
- Prenat, Verein Hilfe nach pränataler Diagnostik, www.prenat.ch
- Verein ganzheitliche Beratung und kritische Information zu pränataler Diagnostik, Telefon 044 252 45 95 (Donnerstag, 16–19 Uhr) www.praenatal-diagnostik.ch. Hier erfahren Sie auch mehr über den Leitfaden.
- appella, Informations- und Beratungstelefon zu Verhütung, Schwangerschaft, Kinderlosigkeit und Wechseljahren, Telefon 044 273 06 60, www.appella.ch
- Planes Dachverband der Beratungsstellen für Familienplanung und Schwangerschaft. Unter [www.plan-s.ch] (http://www.plan-s.ch/"www.plan-s.ch") sind die Stellen nach Kantonen aufgeführt.