Familie / Das Jawort
Konkubinat oder Heirat?
Wer heiratet, hat heute in der Schweiz nur einen möglichen Nachteil gegenüber Konkubinatspaaren. Stichwort Heiratsstrafe.
Ehepaare werden in der Regel gemeinsam besteuert, die Einkommen werden zusammengezählt. Diese sogenannte Heiratsstrafe betrifft jedoch vor allem gutverdienende Doppelverdiener. Paare mit niedrigem Einkommen sind meist nicht von der Heiratsstrafe betroffen. Mehr noch: Unter einem Einkommen von etwa 150 000 Franken jährlich bezahlen Ehepaare in vielen Kantonen weit weniger Steuern als Konkubinatspaare. Beispiele zur Steuerbelastung von Ehepaaren mit hohem, mittlerem und niedrigem Einkommen in verschiedenen Kantonen finden sich hier anschaulich dargestellt unter: lexwiki.ch/heiratsstrafe
Die Heirat regelt alles Rechtliche und Finanzielle, egal ob im Ehestand, im Trennungs- oder Todesfall. Mit speziellen Eheverträgen kann zudem zusätzlich der Güterstand des Paares geregelt werden.
Im Konkubinat dagegen ist nichts geregelt. Einzig wenn eine Frau schwanger ist, sind eine Vaterschaftserklärung und Betreuungs- und Unterhaltsverträge Pflichtprogramm. Alles andere muss ein Paar im Konkubinat selber regeln, egal ob Erbvertrag und Testament, Patientenverfügung/Schweigepflichtsentbindung, Begünstigungen AHV/Pensionskasse oder Aufteilung Lebenshaltungskosten und Vermögensausgleich und mehr. Zu empfehlen ist ein Konkubinatsvertrag, erarbeitet mit einem Anwalt. Darin können die Vereinbarungen detailliert festgehalten werden, die einem Paar wichtig sind. Möglich ist auch, Vereinbarungen für eine allfällige Trennung zu treffen.
Neu gibt es bei einer Trennung ab diesem Jahr zusätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Er deckt die Lebenshaltungskosten jenes Elternteils, der die Kinder hauptsächlich betreut. Ein grosser Nachteil des Konkubinats gegenüber Ehepaaren ist damit abgemildert. Dennoch: Kommt es zu einer Trennung, bietet das Konkubinat auch heute noch weniger finanzielle Sicherheit als die Ehe. Ein Interview mit Scheidungsberaterin Lilly Toriola zeigt die wichtigsten Fallen und Tipps für Konkubinatspaare.
Familiennamen
Die Kinder verheirateter Paare tragen den Familiennamen, den die Eltern bei der Heirat gewählt haben, also entweder Müller oder Meier. Falls die Eltern verschiedene Namen tragen, erhalten die Kinder jenen, den die Eltern bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.
Kinder unverheirateter Eltern tragen den Familiennamen der Mutter, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Seit 2013 können unverheiratete Eltern auf dem Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass sie die elterliche Sorge teilen wollen. In diesem Fall können sie wie verheiratete Eltern frei entscheiden, ob das Kind den Nachnamen der Mutter oder des Vaters tragen soll.