Schwangerschaft / Frauen in Not
Keiner soll es wissen
Jedes Kind in einer Babyklappe ist ein gerettetes Kind. Doch es geht um mehr. Es geht um die Mütter, die diese Kinder gebären, meist allein, irgendwo. Das muss nicht sein. Für Frauen in Not gibt es ein spezielles Angebot: die vertrauliche Geburt.
Es war am 1. August 2008, am helllichten Tag, mitten im Sommer, mitten im Leben. Während aus den Gärten Rauch von gegrilltem Fleisch aufstieg, Kinder Knaller krachen liessen, Politiker die richtigen Worte suchten und Schweizer Fahnen im Wind wehten, wurde ein rosiges, gesundes Baby in die Babyklappe beim Spital Einsiedeln gelegt. Dem damals noch einzigen Babyfenster der Schweiz.
Es war das vierte Babyklappenkind. Ein Niemandskind. Heute ist es acht Jahre alt. Wo das Kind lebt und was aus ihm geworden ist, weiss ausser den zuständigen Behörden und seinen Adoptiveltern keiner. Nie wird dieses Kind erfahren, wer seine leibliche Mutter ist und wer sein Vater. Und keiner wird wissen, wer es war, der es abgelegt hat, in der Babyklappe in Einsiedeln. «Es ist zu hoffen, dass es die Mutter des Babys war. Alles andere wäre unerträglich», sagte die Hebamme Sonja Erny. Sie war es, die das Baby nach dem internen Alarm aus dem Bettchen hinter dem Babyfenster gehoben hat.
Heute, acht Jahre später, gibt es acht Babyklappen, schweizweit. 16 Neugeborene wurden seit der Gründung des ersten Babyfensters 2001 in eines dieser Fenster gelegt. Allein in den vergangenen zwei Jahren waren es fünf Kinder. Es scheint, dass es mit der Zunahme der Babyklappen auch eine Zunahme an abgegebenen Babys gibt. Ein Zufall? Man weiss es nicht.
Vertrauliche Geburt
- Geburt in Klinik oder Geburtshaus
- Geburt anonymisiert unter Pseudonym
- Frau hinterlässt Personalien für das Kind
- Legal
Babyfenster
- Geburt meist allein, ohne Betreuung
- Anonyme Abgabe des Kindes
- Frau bleibt anonym
- Toleriert (Graubereich)
Anonyme Geburt
- Geburt in Klinik oder Geburtshaus
- Frau verweigert Personalien
- Frau verlässt Klinik ohne Angaben
- In der Schweiz nicht legal
Was mit diesen Kindern geschehen wäre, wenn es keine Babyfenster gäbe, darüber lässt sich lediglich spekulieren. Retten Babyklappen Leben? Vielleicht. Oder verursachen sie noch mehr Verzweiflung und Leid? Vielleicht. Was man aber erahnen kann, ist, dass die Not, die Verzweiflung, die Ausweglosigkeit unermesslich sein müssen. Nicht nur, dass sich Mütter von ihrem gerade geborenen Baby trennen. Sondern auch, weil sie mit grösster Wahrscheinlichkeit meist alleine gebären, irgendwo, ungeschützt, auf jeden Fall ohne fachliche Betreuung. Das weiss man, weil die Kinder in den meisten Fällen nicht fachgerecht abgenabelt wurden.
Und genau dieser Punkt ist einer der Gründe, warum Babyfenster nicht nur in der Schweiz mehr und mehr in der Kritik stehen. Zwar lebt das Kind, wurde nicht ausgesetzt oder getötet. Doch die Mütter sind in ihrer Verzweiflung allein gelassen: Allein während der Schwangerschaft, bei der Geburt und genauso danach. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei der anonymen Abgabe das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft verletzt wird.
Ist eine schwangere Frau in Not? Wird sie bedroht? Darf keiner erfahren, dass sie schwanger ist? Will sie ihr Baby behalten oder will sie es zur Adoption freigeben und niemand darf davon erfahren? Dann kann sie bereits in der Schwangerschaft beim Gynäkologen, im Spital oder bei einer Hebamme die vertrauliche Geburt wünschen. Die Frau hinterlegt ihre Personalien und erhält ein Pseudonym, oder, wie zum Beispiel in der Uniklinik Zürich, einen Code. Für die Zeit der Schwangerschaftskontrollen, der Geburt in einer Klinik oder einem Geburtshaus und der Nachbetreuung läuft die Frau unter diesem Pseudonym oder Code. Alle Akten werden mit dem Vermerk «Vertraulich» gekennzeichnet, die Personalien werden geheim gehalten. Auch das Baby erhält nach der Geburt ein Pseudonym. Nur wenige Involvierte kennen die richtigen Namen. Bei der Meldung auf dem Zivilstandesamt und bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sind die Unterlagen mit «Vertraulich» gekennzeichnet. Die Daten werden ausschliesslich von einzelnen Leuten bearbeitet, auf dem Zivilstandesamt beispielsweise von einer Person in leitender Funktion. Die Arzt- und Krankenhausrechnungen werden direkt an die Krankenkassen geschickt.
Die Frau erhält während und nach der Schwangerschaft auf Wunsch psychologische Betreuung und umfassende Beratung. Im Fall einer Adoptionsfreigabe wird das Baby so bald als möglich in einer Pflegefamilie untergebracht. Zwölf Wochen hat die Mutter nach der Geburt Zeit, die Adoptionsfreigabe zu widerrufen. Verzichtet sie nach dieser Frist auf das Widerrufsrecht, ist der Entscheid endgültig. Die Personalien der Mutter werden in einem verschlossenen Couvert bei der Kesb aufbewahrt. Ist das Kind volljährig, kann es erfahren, wer seine leibliche Mutter ist. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft ist erfüllt.
War es wirklich die Mutter?
Kritiker sehen in den Babyfenstern auch mögliche Gefahren. So schreibt etwa die Foundation Sarah Oberson in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für die Rechte des Kindes: «Wie kann überprüft werden, dass die Aussetzung des Kindes mit dem Einverständnis der Mutter oder in Übereinstimmung mit ihren Rechten stattfand?» Ähnliche Bedenken hat auch der Kinderrechtsausschuss der UNO: Es werde meist davon ausgegangen, dass Babyfenster im Interesse der Frau seien, um ihre Schwangerschaft oder Geburt gegenüber ihrem sozialen Umfeld zu verbergen. «Es kann aber auch gerade das sozial- familiäre Umfeld sein, das die Frau zur anonymen Abgabe ihres Kindes drängt.» Der Kinderrechtsausschuss zeigt sich «zutiefst beunruhigt» über die steigende Zahl von Babyfenstern. Die Schweiz solle dafür sorgen, dass Alternativen wie die Möglichkeiten der anonymisierten Geburt geschaffen würden.
So sehen es auch Politiker von links bis rechts und Spitalverantwortliche in der Schweiz. Immer lauter wird der Ruf nach der vertraulichen Geburt, bei der die Frau anonymisiert in einer Klinik gebären kann. Einige Kantone haben sich gegen die Errichtung eines Babyfensters und für die verstärkte Bekanntmachung der vertraulichen Geburt entschieden. Auch die Schweizerische Fachstelle für Adoption plädiert für die vertrauliche Geburt. Sie sei eine echte Alternative zu den Babyfenstern.
Alleine gebären? Unmöglich
Keine Frau soll mehr allein gelassen werden, weder in der Schwangerschaft noch bei der Geburt. Und auch nicht danach. Sie soll betreut und beraten werden, umsorgt und begleitet. Und wenn keiner erfahren soll, dass sie ein Kind bekommt, dann hat sie das Recht, ihre Personalien geheim zu halten. Statt ihr Baby nach der Geburt in eine Klappe zu legen, wird sie die Klinik verlassen und wissen: Es geht dem Baby gut. Und sie wird wissen, welche Menschen sich um das Kleine kümmern, es umsorgen, in ihren Armen wiegen. Die Mutter hat Adressen von Anlaufstellen für Frauen in Not in der Tasche, die sie in der Klinik erhalten hat. Und sie weiss, dass sie noch etwas Zeit hat. Zeit, sich zu überlegen, ob es doch einen Weg gibt. Einen mit Baby.
Was nun in den vergangenen Monaten als Alternative zu Babyfenstern propagiert wird, ist aber alles andere als neu. Die vertrauliche Geburt gibt es seit Jahren, sie ist in jeder Klinik möglich. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind gegeben. Doch der breiten Öffentlichkeit ist dieses Angebot nur wenig bekannt. Vielleicht auch darum gab es bisher nur wenige vertrauliche Geburten in der Schweiz. Auf Anfrage geben das Inselspital Bern, das Kantonsspital St. Gallen und die Unikliniken Basel und Zürich zwischen null und zwei vertrauliche Geburten an pro Jahr.
Die Gründe, warum Frauen aus Not zu dieser Variante greifen würden, seien jedoch um einiges breiter als der Wunsch nach der Freigabe zur Adoption: Drohungen von Familienmitgliedern, dem Kindsvater, Stalkingopfer, Vergewaltigungsopfer, Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängt haben und mehr. «Es gibt Frauen, die aus dem Frauenhaus kommen, vertraulich gebären und danach wieder zurückgehen, mit dem Kind», sagt Katrin Feller, Sozialarbeiterin in der Frauenklinik des Inselspitals in Bern. Die meisten Frauen würden sich trotz aller Widrigkeiten für das Kind entscheiden. Tatsächlich gibt es laut Auskunft der angefragten Kliniken Frauen, die sich erst für Adoptionsfreigabe, dann aber doch für das Kind entschieden haben. Weil sie Beratung, Hilfe und Zukunftsperspektiven erhalten haben.
Es gibt aber auch kritische Stimmen. Dominik Müggler, Präsident der «Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind», der Institution, die Initiantin der Babyfenster ist, sagt zu der vertraulichen Geburt: «Ich begrüsse sie als wünschenswerte Ergänzung zu den Babyfenstern.» Jedoch sei sie keine echte Alternative. Er sieht Lücken im System und bezweifelt, dass im Kontakt mit Klinik, Personal und Behörden die Anonymität vollständig gewährleistet werden kann. Müggler kritisiert auch, dass eine Frau bei einer Adoptionsfreigabe bis spätestens zwölf Wochen nach der Geburt ihr Recht auf das Kind unwiderruflich abtreten muss, während sie beim Babyfenster ein Rückforderungsrecht von zwölf Monaten besitzt.
Tatsächlich ist die vertrauliche Geburt kein Garant für absolute Anonymität. Noch zu diskutieren geben dürfte vor allem die Tatsache, dass die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) verpflichtet ist, nach dem leiblichen Vater zu suchen. Dazu sagt Charlotte Christener-Trechsel, Fürsprecherin und Präsidentin der Kesb Bern: «Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Kenntnis seiner Herkunft, also zu erfahren, wer sein Vater ist.» Auch Männer hätten das Recht zu erfahren, dass sie Vater geworden sind. Allerdings sei diese Frage im Fall einer vertraulichen Geburt im Einzelfall zu prüfen. «Je nach Angaben der Kindsmutter und insbesondere, wenn eine Adoptionsfreigabe beabsichtigt ist, wäre es denkbar, auf eine Klärung der Vaterschaft zu verzichten», so Christener- Trechsel. Und sowieso: Verweigere die Mutter jegliche Angaben zum Kindsvater, sei es praktisch unmöglich, diesen ausfindig zu machen.
In der Kliniklandschaft ist derzeit einiges in Bewegung. Die einen wehren sich gegen Babyfenster und propagieren die vertrauliche Geburt. Andere wiederum führen beides ein, wie das Spital Sitten in diesem Jahr. Das Bürgerspital Solothurn, Teil der soHGruppe, zu der auch das Babyfenster im Spital Olten gehört, plant die Einführung der vertraulichen Geburt. «Wir sind derzeit dran, die Strukturen und Abläufe anzupassen», sagt Mediensprecher Eric Send. Denn die Anonymität gegen aussen müsse zu 100 Prozent gewährleistet sein. Solothurn will im November starten und das Angebot über alle Kanäle und Social Media bekannt machen. Derweil plant die «Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind» zwei bis drei weitere Babyfenster. Ziel seien insgesamt elf Babyfenster in der Schweiz, sagt SHMK-Präsident Dominik Müggler.
24-Stunden-Helpline
Für Sozialarbeiterin Katrin Feller von der Insel-Frauenklinik greift das Angebot der vertraulichen Geburt grundsätzlich zu wenig weit. «Die paar Tage Anonymität reichen nicht. Unsere Botschaft muss sein: umfassende Hilfe für alle Schwangeren in Not.» Es brauche mehr niederschwellige Angebote. Wie zum Beispiel die bundesweite Hotline in Deutschland. Über diese können Betroffene Kontakt mit spezifischen Beratungsstellen aufnehmen. Die Frau hinterlässt auf der Beratungsstelle ihre Personalien, die werden für das Kind hinterlegt. Entbinden kann sie, wie in der Schweiz, unter einem Pseudonym. Der Kreis der Involvierten wird deutlich kleiner. Zudem übernimmt der Bund alle anfallenden Kosten.
Katrin Feller ist mit ihrem Anliegen nicht allein. Das Spital Zollikerberg (ZH) hat mit der Errichtung einer Babyklappe gleichzeitig eine 24-Stunden-Helpline eingerichtet. Und der Verein Inselhof Triemli (ZH) betreibt eine Hotline und ein zusätzliches Beratungsangebot per E-Mail.
• Zollikerberg
Diskrete Beratung: 24-Stunden-Helpline; Gratisnummer Tel. 0800 00 20 10.
• Verein Inselhof Triemli
Beratungstelefon für Schwangere: Tel. 0800 5050 800, info@hilfeschwanger.ch
Gegendarstellung zum obigen Artikel:
In einem längeren Beitrag mit dem Titel «Keiner soll es wissen» vergleicht eine Redaktorin die Babyfenster mit der vertraulichen Geburt. Dabei schildert sie eingangs den Fall des am 1. August 2008 ins Babyfenster von Einsiedeln gelegten Babys und schreibt dazu: «Nie wird dieses Kind erfahren, wer seine leibliche Mutter ist und wer sein Vater. Und keiner wird wissen, wer es war, der es abgelegt hat.» Diese Aussagen sind falsch: Richtig ist, dass sich die Mutter nur wenige Tage nach der Abgabe des Babys gemeldet und ihre Identität zu Gunsten des Kindes bekanntgegeben hat. Sie konnte mittels eines DNA-Tests als leibliche Mutter identifiziert werden. Bereits bei der Abgabe des Babys hatte sie dem Kind ein Brieflein mit liebevollen Worten mitgegeben.
Die im Beitrag geäusserte Behauptung, die Frau, die ihr Baby in ein Babyfenster legt, «bleibt anonym», ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Die Erfahrungen zeigen vielmehr, dass seit der Eröffnung des ersten Babyfensters im Jahr 2001 von den 17 Müttern mehr als die Hälfte nach der Abgabe des Babys zurückgekehrt ist und ihre Identität preisgegeben hat. Diese Mütter wollen erfahren, wie es dem Baby geht, es noch einmal in die Arme nehmen, ihm Informationen über seine Herkunft und die Gründe der Abgabe mitgeben oder es ganz einfach nach Überwindung der Krise zurückholen.
Dominik Müggler, Präsident der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK)